Hitzhofen
Verbot von Unkrautvernichtern

20.04.2018 | Stand 02.12.2020, 16:32 Uhr

Hitzhofen (jte) Auf allen kommunalen Flächen, wie Grünflächen, Holzplätzen, Gehwegen und dem Begleitgrün der Feldwege wird der Einsatz aller Unkrautvernichtungsmittel (auch Glyphosat) ab sofort verboten.

Dabei handelt es sich um eine Eigenverpflichtung der Gemeinde, betonte der Rathauschef. Auf den Holzplätzen werden die Pächter mittels einer Änderung des Pachtvertrages dazu verpflichtet. Bei Nichteinhaltung soll das Pachtverhältnis aufgelöst werden.

Die Landwirte müssen die Vorgabe bezüglich dem Begleitgrün genauso beachten wie die Anlieger bei den zu pflegenden Gehwegen. Bei den verpachteten landwirtschaftlichen Gemeindeflächen werden die Pächter um Verzicht des Herbizids "Glyphosat" gebeten - eine Verpflichtung tritt erst mit Neuverpachtung zum Oktober 2023 mit entsprechender Ergänzung im Pachtvertrag in Kraft.