München
Urteil im Prozess um Raubmorde von Höfen erwartet

08.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:31 Uhr
Gerichtsgebäude für Amtsgericht, Landgericht I und II in München, Oberlandesgericht und Staatsanwaltschaft. −Foto: Matthias Balk/Archiv

Im Prozess um den doppelten Raubmord im oberbayerischen Höfen bei Königsdorf wird heute das Urteil erwartet. Laut Anklage hatte eine ehemalige Pflegerin aus Polen mit drei Landsleuten den Überfall auf eine wohlhabende Witwe ausgeheckt, bei der sie zuvor beschäftigt war. Bei der Tat starben zwei Freunde der Witwe, sie selbst überlebte schwer verletzt.

Die Staatsanwaltschaft hat für alle vier Angeklagten wegen Mordes beziehungsweise versuchten Mordes lebenslange Haft verlangt, für die Männer auch die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Damit wäre eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren rechtlich zwar möglich, in der Praxis aber so gut wie ausgeschlossen. Für den Hauptangeklagten forderte die Staatsanwaltschaft zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung.

Die Verteidigung wies jegliche Tötungsabsicht zurück. Der Plan sei nur Einbruch und Diebstahl eines Tresors gewesen, erklärten die Anwälte vor dem Landgericht München II.

Die Frau, die als Pflegerin in dem Ort im Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen einen schwerkranken Mann betreute, spionierte laut Anklage den Haushalt aus. Nach dem Tod des Mannes plante sie demnach mit ihrem Bruder, ihrem Sohn und einem Bekannten den Raubüberfall auf die Witwe. Die drei Männer führten die Tat im Februar 2017 aus und töteten dabei eine 76 Jahre alte Freundin der Witwe und einen 81-jährigen Bekannten, die zu Besuch waren.

Mitteilung Gericht

dpa