Passau
Urteil für Mordversuch mit Blutverdünner rechtskräftig

15.01.2019 | Stand 02.12.2020, 14:50 Uhr
Vor dem Justizgebäude steht eine Satue der Göttin Justitia. −Foto: Stefan Puchner/Archiv

Das Urteil gegen eine Frau aus dem Bayerischen Wald, die ihren Ehemann mit Blutverdünnern umbringen wollte, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof habe die Revision der Angeklagten als unbegründet verworfen, teilte das Landgericht Passau am Dienstag mit.

Es hatte die damals 51-jährige Deutsche im Sommer wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt.

Nach Ansicht des Gerichts hatte die Frau ihren Ehemann im Sommer 2017 in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) mit bis zu 140 Tabletten töten wollen, um Zeit für ihren Geliebten zu haben. Mitten im Prozess hatte das Opfer plötzlich die Schuld auf sich genommen und behauptet, das Medikament selbst eingenommen zu haben. Der Richter ging allerdings davon aus, dass der Mann durch die Selbstbezichtigung seine Frau vor dem Gefängnis bewahren wollte.

dpa