Urteil - BGH unterstützt Immobilienkäufer

02.02.2016 | Stand 02.12.2020, 20:15 Uhr

Einen Baukredit vorzeitig zu kündigen, ist oft kostspielig. Ein Urteil den Bundesgerichtshofs bremst hier die Banken ein - zum Wohle der Verbraucher.

Baudarlehen sind nur in Ausnahmesituationen kündbar, zum Beispiel bei einem notwendigen Eigenheimverkauf. Die entgangenen Zinseinnahmen dürfen Banken in Form der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung stellen. Diese kann je nach Restschuld mehrere tausend Euro betragen. Das hält der Bundesgerichtshof (BGH) für zu viel. Die Kreditinstitute würden die Möglichkeit von Sondertilgungen bei der Berechnung der Stornogebühr außen vor lassen, so die Kritik der Richter. Dies dürfe aber nicht sein. Der BGH entschied deshalb, dass bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die Sondertilgungsoption kostenmindernd zu Gunsten der Eigentümer berücksichtigt werden muss. Mit diesem Urteil (Az. XI ZR 388/14) siegte die Verbraucherzentrale Hamburg in letzter Instanz gegen die Sparkasse Aurich-Norden.

Die Kreissparkasse hatte Kreditnehmern zwar Sondertilgungsrechte für ihre Baudarlehen eingeräumt, bei der Ermittlung der Vorfälligkeitsentschädigung die zinsmindernde Wirkung von Extrazahlungen aber außen vor gelassen. Damit sollten Kreditnehmer alle der Bank durch die Kündigung entgehenden Zinsen in voller Höhe erstatten. Bereits das Oberlandesgericht Oldenburg wertete diese Vertragsklausel als unzulässige Bereicherung. Schließlich könnten Kunden mit Sondertilgungen die Zinskosten verringern, dieser Vorteil müsse bei Darlehenskündigung an den Kreditnehmer weitergegeben werden. Die Nichtbeachtung von Sondertilgungsrechten bevorteile die Sparkasse, so die Richter.

Tipp: Haben Sie als Kreditnehmer eine solche Klausel in Ihrem Vertrag und dadurch bei der Kreditkündigung eine zu hohe Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt, so sollten Sie Nachforderungen an Ihre Bank stellen. Schreiben Sie der Bank und setzen Sie eine Frist, damit die Bank gegebenenfalls in Verzug gerät und Sie weitere rechtliche Schritte einleiten können. Ein Fachanwalt oder die Verbraucherzentralen helfen gern.

Am besten mit Stornorecht
Vor Abschluss eines Baudarlehens, sollten Sie überlegen, ob nicht ein Kredit mit Stornorecht sinnvoll ist. Einige Banken bieten Baukredite mit vorzeitigem Tilgungsrecht an, zum Beispiel die Münchner Hypothekenbank oder der Versicherer Hannoversche Leben. Hier können Sie bereits nach kurzer Laufzeit aus dem Vertrag aussteigen und das geliehene Geld zurückzahlen. In der Regel wird dafür keine Entschädigung fällig. Meist schlagen Banken dafür aber 0,2 oder 0,3 Prozentpunkte beim Zins drauf. Überlegen Sie sich, ob sich das für Sie lohnt. Interessant kann diese Option sein, wenn Sie etwa in absehbarer Zeit Geld aus einer Erbschaft oder einer Lebensversicherung erwarten, aber auch, wenn ein Geldzufluss aus dem Verkauf einer anderen Immobilie winkt.

Tipp: Eine vorzeitige Darlehensrückzahlung erlauben auch Bausparverträge und Baukredite mit variablem Zinssatz.

Baugeld-Vergleich: Verschaffen Sie sich einen Überblick über die aktuellen Baugeldkonditionen überregionaler und regionaler Anbieter." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>