München/Regnitzlosau
Urteil: Beschlagnahmung von Neonazi-Treffpunkt rechtswidrig

01.07.2020 | Stand 02.12.2020, 11:04 Uhr
Ein Schild mit der Aufschrift „Bayerischer Verwaltungsgerichtshof“ hängt an der Fassade des Gebäudes. −Foto: picture alliance / Peter Kneffel/dpa/Archivbild

Mit dem Verbot der rechtsextremistischen Vereinigung „Freies Netz Süd“ hat der Freistaat auch ein Haus in Oberfranken beschlagnahmt - doch das war rechtswidrig, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Mittwoch in München mitteilte. In dem Gebäude hatte die Organisation ihren Sitz. Die Besitzerin des Hauses hatte geklagt, weil sie nichts von den politischen Aktivitäten dort gewusst habe.

Der Klägerin gehört seit 2010 ein Grundstück in Regnitzlosau (Landkreis Hof), das sie nach Angaben des Gerichts an ihren Sohn vermietet hatte. Dieser habe die Räume für rechtsextremistische Veranstaltungen und einen Versandhandel mit Propagandamaterial genutzt.

Das bayerische Innenministerium hatte das „Freie Netz Süd“ 2014 verboten. Im Zuge dessen wurde auch das Grundstück beschlagnahmt und eingezogen, das die Neonazis zum „Nationalen Zentrum Hochfranken“ erklärt hatten. Das „Freie Netz Süd“ habe die verfassungsfeindlichen Bestrebungen der 2004 verbotenen „Fränkischen Aktionsfront“ weiter verfolgt, so die Begründung des Ministeriums damals.

Trotzdem sei die Einziehung eines Grundstücks „nur unter engen Voraussetzungen“ möglich, erklärte das Gericht. „Zwar gehe der Senat nicht davon aus, dass der Klägerin die vielfach medial aufbereitete rechtsextremistische Betätigung ihres Sohnes verborgen geblieben sein könne“, hieß es weiter. Doch ihr könne nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden, dass sie von den Treffen der Neonazis in ihrem Haus gewusst habe.

Mitteilung des Innenministeriums zur Beschlagnahmung 2014

Mitteilung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs

dpa