München/Rottenbuch
Unzählige Katzen streunen wild durch Bayern

01.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:45 Uhr
Die Silhouette einer Katze, die über einen Weidenzaun klettert, zeichnet sich vor dem Morgenhimmel ab. −Foto: Julian Stratenschulte/Archiv

Mancherorts werden sie sogar abgeschossen: Streunende Katzen gelten zum Beispiel für Vögel als Gefahr. In Bayern wird ganz unterschiedlich mit den Tieren umgegangen.

Streunende Katzen werden in Bayern aus Sicht des Landestierschutzbundes immer mehr zum Problem. Geschäftsstellenleiter Andreas Brucker schätzt die Zahl der freilebenden Katzen im Freistaat inzwischen auf etwa eine Million. Offizielle Zahlen und Statistiken, wie viele streunende Katzen es sind und woher sie kommen, werden in Bayern jedoch nicht erfasst, wie das bayerische Umweltministerium in München mitteilte. Streunende Katzen gelten zum Beispiel als Problem für die heimische Vogelwelt, insbesondere mit Blick auf gefährdete Arten.

In den meisten Fällen hätten die Besitzer die Tiere ausgesetzt, sagte Brucker der Deutschen Presse-Agentur. Ein großes Problem sei, dass in vielen Ortschaften nichts getan werde, um die Streuner zu fangen.

Das Tierschutzgesetz regelt, dass die Länder die Zahl freilebender Katzen vermindern dürfen, wenn sie aufgrund der hohen Anzahl vor Schmerzen, Leiden oder Schäden geschützt werden müssen. In Bayern sind dafür die einzelnen Kreisverwaltungsbehörden zuständig. Denn vor Ort könne am besten beurteilt werden, ob Maßnahmen wie eine Kastration oder das Implantieren eines Chips erforderlich sind, erklärte das Umweltministerium weiter.

Dem Landestierschutzbund reicht das nicht: Wenn die zuständigen Behörden nichts oder nur wenig gegen freilebende und nicht sterilisierte Katzen unternehmen, lässt das die Population Brucker zufolge in die Höhe schnellen: „Es reicht eine einzige Katze“, betonte er. „Die bekommt zwei bis sechs Junge, davon ist die Hälfte weiblich. Die werfen dann ein paar Monate später wieder - und so geht es immer weiter.“

Sobald der Landestierschutzbund mit Sitz in Rottenbuch (Landkreis Weilheilm-Schongau) eine streunende Katze fängt, wird sie durch einen Chip oder eine Tätowierung registriert und anschließend kastriert oder sterilisiert. Danach komme sie in der Regel in ein Tierheim - in der Hoffnung, das Tier dort an einen Besitzer vermittelt werden kann.

Manchmal komme es aber auch vor, dass die gefundene Katze ein Leben als Haustier nicht kennt. „Denen tut man keinen Gefallen, wenn man sie Besitzern übergibt“, erklärt Brucker. In solchen Fällen werde das Tier dann wieder freigelassen.

Tierschutzgesetz

dpa