Unwetterschäden - Sturm, Hagel, Blitze - diese Policen schützen Sie finanzell

18.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:58 Uhr

Die Autowerkstätten haben Hochkonjunktur. Der erste Schnee ist gefallen und die Winterreifen müssen drauf. Doch auch Haus und Hof sollten gegen Unwetter finanziell geschützt sein.

Die Autowerkstätten haben Hochkonjunktur. Der erste Schnee ist gefallen und die Winterreifen müssen drauf. Doch auch Haus und Hof sollten gegen Unwetter finanziell geschützt sein.

Kürzlich wütete Hurricane Gonzalo. Der Wirbelsturm fegte über die karibische Insel Sint Maarten und prallte dann abgeschwächt auf deutschen Boden. Kein Grund zur Panik, aber Grund genug, einen Blick in den Versicherungsordner zu werfen. Denn für vollgelaufene Kellerräume oder Garagen, vom Wasser zerstörte Sessel und Schränke oder kaputte
Photovoltaikanlagen auf dem Dach, zahlen die Assekurranzen oft nicht bedingungslos. Daher sollten im Versicherungsordner Policen abgeheftet sein, wie eine Hausrat- und Gebäudeversicherung.

Unwetter, Starkregen, heftige Böen und  Überschwemmungen

Fliegen Ziegel vom Dach, bricht Feuer aus oder zerstört Leitungswasser das Gebäude, kommt die Wohngebäudeversicherung ins Spiel. Sie kommt für den Sachschaden aber erst ab Windstärke acht und einer Windgeschwindigkeit von 63 Stundenkilometern auf.
Die Versicherer zahlen immer den Wiederaufbau des Gebäudes, wenn eine ?gleitende Neuwertversicherung? in der Wohngebäudeversicherung abgeschlossen wurde. Praktisch ist es auch, wenn die Gebäudeversicherung auch für die Aufräum-Kosten aufkommt, die ganz schön ins Geld gehen können. Wer einen Öltank hat, sollte seine Police auf die Übernahme ausgelaufener Öltanks hin überprüfen. Achtung: Schäden durch Regen, also natürliches Wasser, sind von der Wohngebäudeversicherung ausgeschlossen. Hierfür muss zusätzlich eine Elementarversicherung abgeschlossen werden.

Die Elementarversicherung ergänzt sozusagen die Wohngebäudeversicherung. Sie zahlt zum Beispiel für Schäden durch Naturereignisse wie Hochwasser, Starkregen, große Schneelasten und sogar Erdbeben. Nach Berechnungen des Gesamtverbands der Versicherungen (GDV) haben bisher nur 32 Prozent der deutschen Haushalte diesen Schutz in ihrer Wohngebäudeversicherung abgeschlossen. Unwetter werden aber in der Zukunft eher häufiger auftreten. Nur Haushalte, die den zusätzlichen Schutz einer Elementarversicherung abgeschlossen haben, können sich dann vor dem finanziellen Ruin gewappnet wissen.

Anders als die Elementarversicherung, gelten Photovoltaik-Anlagen baulich gesehen als ein Bestandteil des Gebäudes und sind daher in der Wohngebäudeversicherung inbegriffen. Es gibt aber auch spezielle Photovoltaikversicherungen, die zum Beispiel den Diebstahl absichern, aber auch Schäden durch Hochwasser, Überschwemmung und Erdrutsch abdecken. Versichert sind sämtliche Teile, die zur stationär installierten und gewerblich genutzten Photovoltaikanlage gehören, wie auch der Wechselrichter, Aufräum- und Entsorgungskosten. Kommt die Police zum Einsatz, wird zudem der Ertragsausfall erstattet.

Rohbauten müssen extra versichert werden

Ist ein Haus noch noch in der Herstellung, also im Rohbau, ist es besonders bei Strum gefährdet. Material, Mauern und Gerüste können schwer beschädigt werden. Da es das noch kein Wohngebäude gibt, schützt keine Wohngebäudeversicherung vor den finanziellen Schäden, sondern eine Bauleistungsversicherung. Diese zahlt im Versicherungsfall die Rechnungen für zerstörte Bauteile und Handwerkerleistungen, um den ursprünglichen Zustand wieder herzustellen.

Fällt ein Baum bei Sturm aufs Dach oder dringt Regen in die Wohnung, zahlt eine Hausratversicherung für die Kosten. Genauso wie für die Wiederbeschaffung von beschädigten Markisen, Musikinstrumente, Elektrogeräte oder Satellitenschüsseln ? und zwar zum Neuwert. Wertsachen hingegen, wie Bargeld, Schmuck oder Kunstwerke werden meist nicht vollständig, sondern nur zum Teil, zum Beispiel mit 20 Prozent der Versicherungssumme, ersetzt. Wer also teure Gemälde, Antiquitäten oder Sammlungen in der Wohnung hat, sollte diese bei der Versicherung angeben und bei Bedarf eine Spezialversicherung dafür abschließen. 

Was tun im Schadensfall?
Mit dem Wegräumen, Aufwischen und Aufräumen sowie Reparaturaren, sollten man besser warten, bis die Versicherung ihre Gutachter vorbeigeschickt hat. Dennoch ist man sogar dazu verpflichtet, seinen Schaden zu begrenzen. Fenster sollten also notdürftig abgedichtet werden, um Regenwasser abzuhalten. Zudem sollte man das Chaos mit Fotos dokumentieren.

Sind Ihre Versicherungen auf dem neuesten Stand? Mit dem Versicherungs-Vergleich einfach und schnell Anbieter, Kosten und Leistungen vergleichen und sparen." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>