Oberlauterbach
Unterschiedliche Sichtweisen

Eine Abteilung des Landratsamts hat den Standort für das Oberlauterbacher Dorfheim heftig kritisiert

23.10.2019 | Stand 23.09.2023, 9:07 Uhr
Direkt zwischen den beiden Ortschaften soll das neue Schützen- und Dorfheim für Oberlauterbach (oben) und Niederdorf (unten) gebaut werden. Der Standort liegt an der Kreuzung der Staatsstraße mit der Ortsdurchfahrt, die in der rechten Bildhälfte leicht oberhalb der Mitte gut zu erkennen ist. Das Gebäude soll auf einem Teilstück der jetzt noch landwirtschaftlich genutzten Fläche zwischen dem Rand der Oberlauterbacher Wohnbebauung und der Kreuzung errichtet werden. −Foto: Haßfurter

Oberlauterbach (SZ) Dem einen gefällt der Standort, weil dort kaum Probleme mit dem Lärmschutz zu erwarten sind, für den anderen geht er gar nicht, weil die Anbindung an den Ort fehlt: Die Stellungnahmen der Behörden zum Bebauungsplan für das neue Oberlauterbacher Schützen- und Dorfheim, das nahe der Staatsstraße errichtet werden soll, sind sehr unterschiedlich ausgefallen - und zeigen wieder einmal, wie schwierig es oft ist, unterschiedliche Vorgaben unter einen Hut zu bringen.

 


Ganz unabhängig vom aktuellen Bestreben, den Flächenverbrauch in Bayern auf einen Richtwert von fünf Hektar pro Tag einzudämmen (siehe gesonderten Bericht unten), ist es schon seit längerem ein Anliegen der Landesplanung, die Entstehung neuer Splittersiedlungen zu vermeiden. Deshalb gibt es ein Anbindegebot - ein neu zu bebauendes Gebiet muss also eng an eine bestehende Ortschaft angrenzen. Das sieht die Abteilung Ortsplanung am Landratsamt beim Schützen- und Dorfheim nicht gegeben: "Bei der beabsichtigten Planung handelt es sich um eine fingerartige Entwicklung des Ortsteils Oberlauterbach in Richtung einer vielbefahrenen Staatsstraße von überregionaler Bedeutung, dem nicht zugestimmt werden kann", heißt es in der Stellungnahme, die zur Aufstellung des Bebauungsplans und der damit verbundenen Änderung des Flächennutzungsplans im Aresinger Rathaus eingegangen ist. Man empfiehlt der Gemeinde, "von diesem Vorhaben an dieser Stelle abzusehen" und sich einen anderen, zentraleren Standort zu suchen, denn: "Gerade das Dorfheim stellt in der Regel den Mittelpunkt einer Dorfgemeinschaft dar und gehört deshalb nicht abseits des Ortes angeordnet. "

Nun geht es hier nicht um einen Neubau irgendwo im Grünen - das Schützen- und Dorfheim, in das später auch das Feuerwehrhaus integriert werden könnte, soll am Rande von Oberlauterbach gebaut werden, an der kleinen Straße ins nahe Niederdorf, das ebenfalls zum Gemeindeteil gehört, von Oberlauterbach aber durch die Staatsstraße getrennt ist. "Eine zentrale Lage ist unter dem Aspekt der Dorfmitte sicherlich wünschenswert, wird aber seitens der Gemeinde nicht angestrebt", heißt es in der Antwort auf das Landratsamtsschreiben, die der Aresinger Gemeinderat beschlossen hat. Zum einen seien im Ort keinerlei geeignete Grundstücke verfügbar, "zum anderen ist der Gemeinde die Problematik bewusst, dass Schützen-, Vereins- und Dorfheime im Nahbereich zu schützenswerten (Wohn-)Nutzungen immer zu Konflikten mit den Anwohnern führen, was unbedingt vermieden werden soll". Außerdem sei der Standort im Hinblick auf das später wohl hinzukommende Feuerwehrhaus "strategisch günstig zur Staatsstraße gelegen, mit optimaler Anbindung an diese".

Auch in der Nähe zur Staatsstraße sieht die Abteilung Ortsplanung ein Problem. Hier seien "verkehrstechnische Probleme vorprogrammiert". Beim Staatlichen Bauamt Ingolstadt, das ja für Staatsstraßen zuständig ist, sieht man das offenbar nicht so. Die Behörde weist in ihrer Stellungnahme auf die allgemeingültigen Abstandsflächen zu Staatsstraße hin und unterstreicht, dass es keine direkten Zufahrten geben dürfe (die ja eh nicht vorgesehen sind). Ansonsten "bestehen seitens des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt keine Einwendungen".

Auch die Regierung von Oberbayern hat das Vorhaben der Gemeinde Aresing im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit den landesplanerischen Vorgaben abgeklopft - mit dem Ergebnis, dass keine Einwände erhoben werden: "Die Planung steht den Erfordernissen der Raumordnung nicht entgegen. " Bereits im Vorfeld habe man sich mit der Regierung abgestimmt, was die Umsetzbarkeit der Planung angeht, berichtete Hermann Knöferl, der Verwaltungsleiter im Aresinger Rathaus. Auf die Stellungnahme der Regierung von Oberbayern bezieht sich die Gemeinde nun auch in ihrer Abwägung zur Stellungnahme der Abteilung Ortsplanung am Landratsamt in Neuburg.

Nachdem auch von anderen am Verfahren beteiligten Behörden (darunter weitere Abteilungen des Landratsamts) keine weiteren ablehnenden Stellungnahmen eingegangen sind, geht das Verfahren nun weiter. Ein Umweltbericht müsse noch erstellt werden, erklärte Knöferl, zudem müsse man sich um eine ökologische Ausgleichsfläche kümmern (die soll auf dem Autenzeller Kläranlagengelände entstehen, das nach dem Anschluss an Schrobenhausen wesentlich kleiner wird). Mitte November sollen die überarbeiteten Unterlagen für die Aufstellung des Bebauungsplans und die Änderung des Flächennutzungsplans noch einmal öffentlich ausgelegt werden. Auch Bürger können sie sich dann im Rathaus ansehen und Stellungnahmen abgeben - eine Möglichkeit, die bei der ersten öffentlichen Auslegung übrigens niemand wahrgenommen hatte. Zu Beginn des kommenden Jahres soll der Gemeinderat den Satzungsbeschluss fassen. Und dann kann zwischen Oberlauterbach und Niederdorf eigentlich schon bald gebaut werden.

 

Bernd Hofmann