Unter Zwang zurück in die Heimat - Wie funktionieren Abschiebungen?

26.08.2015 | Stand 02.12.2020, 20:52 Uhr

Berlin (dpa) Wer in Deutschland keinen Erfolg mit seinem Asylantrag hat, wird zur Ausreise aufgefordert - innerhalb einer bestimmten Frist. Jene, die dem nicht freiwillig nachkommen, werden nach Ablauf der Frist abgeschoben, also beispielsweise in Polizeibegleitung in ein Flugzeug Richtung Heimat gesetzt. Regelmäßig organisieren die deutschen Behörden auch Charterflüge für größere Gruppen von Menschen, die das Land verlassen müssen. Menschen, die versuchen, sich dem zu entziehen, können in Abschiebehaft landen.

Wer abgeschoben wird, muss laut Gesetz selbst die Kosten dafür tragen. Das gilt auch für die Unterbringung in Abschiebehaft. So zumindest die Theorie. In der Praxis dürfte es oft ins Leere laufen, wenn der Staat solche Rechnungen ins Ausland verschickt. Gewollt ist aber vermutlich eher der Abschreckungseffekt: Denn eine spätere Wiedereinreise nach Deutschland erlaubt der Staat meist nur dann, wenn die Rechnung beglichen ist.

Oft kommt es aber gar nicht erst zu einer Abschiebung: etwa weil jemand krank und damit reiseunfähig ist, keine Papiere hat oder vorher untertaucht. Und es gibt die politische Dimension: Manche Landesregierung hält Abschiebungen für unverhältnismäßig und geht mit diesem Instrument grundsätzlich zurückhaltend um. Für Abschiebungen sind in Deutschland die Bundesländer zuständig.