Hilpoltstein
"Uns belastet die Bürokratie"

Landwirte im Landkreis Roth klagen über Schwierigkeiten mit dem Mindestlohn

13.04.2015 | Stand 02.12.2020, 21:26 Uhr

Hilpoltstein/Roth (HK) Der Mindestlohn schafft Probleme für die Landwirtschaft. „Dabei geht es nicht ums Geld“, erklärte Thomas Schmidt bei einer Fachtagung für die Landwirte im Landkreis Roth. „Uns belastet die Bürokratie“, sagt der Kreisobmann des Bayerischen Bauernverbandes (BBV).

Insbesondere für die arbeitsintensive Sonderkultur Spargel werden im Landkreis viele Mitarbeiter aus Osteuropa vorübergehend beschäftigt. Für sie ergeben sich durch die Vorschriften des Mindestlohngesetzes Einschränkungen, die laut Schmidt zu Nachteilen für die Beschäftigten und die Landwirte gleichermaßen führen: Die Spargelstecher dürfen nicht mehr so viel arbeiten, wie sie selbst gerne wollen. Sie sollen Zwischenauszahlungen erhalten, obwohl sie ihren Lohn lieber als Ganzes am Ende der kurzen Spargelsaison bekommen wollen.

Kost und Logis dürfen keine Lohnbestandteile mehr sein, weil der Mindestlohn fließen muss. In der Landwirtschaft beträgt er aufgrund eines Tarifvertrags noch bis zum Jahr 2018 lediglich 7,40 Euro. Das Mindestlohngesetz schreibt dabei eine monatliche Mindestauszahlung vor. Sie muss die Höhe der Pfändungsfreigrenze erreichen, also 1049 Euro.

Während den Saisonarbeitern aus Osteuropa vor dem 1. Januar 2015 Kost und Logis als Bestandteil des Gehalts gewährt wurden, kommen nun aus Sicht der Landwirte „aufwendige und komplizierte An- oder Aufrechnungsmethoden“ zum Einsatz, wenn für acht Wochen drei ausländische Saisonarbeiter auf dem Bauernhof mitleben und versorgt werden. „Das Geld muss hin und her fließen“, hieß es bei der Tagung im Amt für Landwirtschaft.

Gezahlt wird also der Mindestlohn. Wohnungsüberlassung und Verpflegung müssen per Rechnung kassiert werden. Das könnte nach Meinung einiger Landwirte dazu führen, dass die Saisonarbeiter nicht mehr kommen, weil sie zu wenig verdienen. Ähnliches befürchtet man für die Arbeitszeit. Sie ist nun auf 60 Stunden pro Woche beschränkt. Ferner muss es einen Tag frei geben. „Die Saisonarbeiter im Spargel arbeiten aber lieber sieben Tage, damit sie so viel wie möglich verdienen können“, weiß Thomas Schmidt. Der Urlaubstag würde laut Schmidt ferner dazu führen, dass man mehr Leute einstellen müsse.

Vor echte Probleme stellt das Mindestlohngesetz die Landwirte im Verhältnis zu ihren „mitarbeitenden Familienangehörigen“. Betroffen davon sind vor allem Hofnachfolger und Betriebsleiter im Ruhestand. „Die Austragsbauern arbeiten aus eigenem Antrieb oft noch 60 Stunden auf dem Hof, um ihren Jungen zu helfen“, hieß es. Das sei unter den Bedingungen des Mindestlohngesetzes wohl schwierig. Ebenso betroffen seien potenzielle Hofnachfolger.