Berlin
Unerlaubte Telefonwerbung bleibt ein Problem

Bis Ende Oktober rund 22 000 Beschwerden – Verschärftes Gesetz gegen Abzocke zeigt wenig Wirkung

22.12.2014 | Stand 02.12.2020, 21:50 Uhr

Berlin (AFP) Unerlaubte Telefonwerbung bleibt ein Ärgernis für viele Verbraucher. In diesem Jahr gab es bis Oktober bereits rund 22 000 Beschwerden wegen belästigender Anrufe bei der Bundesnetzagentur. Dies geht aus einer Antwort des Verbraucherschutzministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervor.

Die Gesetzesänderungen zum Schutz der Verbraucher hätten „keinerlei Wirkung entfaltet“, kritisierte gestern die Grünen-Politikerin Bärbel Höhn.

Die Regierung hatte im August 2009 die Regeln für Telefonwerbung verschärft und im vergangenen Jahr das Bußgeld drastisch erhöht – von maximal 50 000 Euro auf 300 000 Euro. Telefonwerbung ohne vorherige ausdrückliche Einwilligung des Angerufenen ist demnach grundsätzlich rechtswidrig. Trotzdem sind mündliche Vertragsabschlüsse während solcher Anrufe in der Regel rechtswirksam. „Solange Verträge, die in unerlaubten Anrufen zustande kommen, nicht der schriftlichen Bestätigung bedürfen, werden die entsprechenden Firmen weiter ihr Abzockmodell durchziehen“, monierte Höhn.

Im Jahr 2009 erhielt die Netzagentur laut Regierungsangaben knapp 29 000 Beschwerden, 2010 waren es 43 500, 2011 rund 30 000, 2012 knapp 30 000 und 2013 rund 33 000. Die Beschwerdezahlen seien seit Inkrafttreten der neuen Bußgeldobergrenze „deutlich zurückgegangen“, heißt es im Schreiben des Verbraucherministeriums an Höhn. In den ersten neun Monaten dieses Jahres waren es demnach exakt 22 028 Beschwerden.

Ein Bußgeld zahlen müssen Unternehmen nur selten. Im vergangenen Jahr seien 196 Verfahren eröffnet worden, in 82 Fällen sei eine Geldbuße verhängt worden, insgesamt gezahlt worden seien 540 000 Euro, teilte das Ministerium mit.

Höhn kritisierte, indem viele gleiche Taten als eine gewertet würden, kämen die Firmen seit 2012 noch „viel billiger“ davon. Das Ministerium wies darauf hin, dass die Diskrepanz zwischen der Anzahl der Beschwerden und der eingeleiteten Verfahren sich vor allem daraus ergebe, dass viele Beschwerden ein Unternehmen betrafen und Verfahren so gebündelt bearbeitet wurden.

Auch die Verbraucherzentralen hatten im Oktober kritisiert, dass die neuen Vorschriften zur Bekämpfung unlauterer Telefonwerbung und die höheren Bußgelder offenbar wirkungslos seien. Sie beriefen sich auf eine Umfrage, in der rund 2800 Teilnehmer ihre Erfahrungen mit Werbeanrufen schilderten. Vier von fünf gaben an, sie hätten niemals oder nicht bewusst in einen Werbeanruf eingewilligt, seien aber dennoch telefonisch kontaktiert worden. Viele Betroffene melden als Belästigung empfundene Werbeanrufe gar nicht.

Den Verbraucherzentralen zufolge rufen Telefon- und Internetdienstleister, Energieversorger, Banken, Versicherungen und Zeitschriftenverlage gezielt Verbraucher ohne deren ausdrückliche Zustimmung an, um Produkte oder Dienstleistungen zu verkaufen.