Neuburg
Unbeteiligt in die Schusslinie geraten

Ehedrama: 45-jährige Neuburgerin verletzt Bekannten, weil der ihrem Mann beim Auszug helfen will

08.10.2015 | Stand 02.12.2020, 20:43 Uhr

Neuburg (DK) Sie wollte partout verhindern, dass ihr Mann auszieht – und ist dann ausgeflippt. Wegen gefährlicher Körperverletzung ist eine 45-Jährige nun vom Amtsgericht Neuburg zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten auf Bewährung verurteilt worden.

Man konnte schon in etwa erahnen, dass das, was der 45-jährigen Neuburgerin von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen wurde, der Wahrheit entsprechen könnte – denn die Angeklagte zeigte sich auch während des Prozesses vor Richterin Bettina Mora nicht gerade von ihrer besten Seite.

Im April dieses Jahres soll sie einen Mitarbeiter ihres Mannes beleidigt, bespuckt und geschlagen haben, als der zusammen mit dem Ehemann der Angeklagten zu ihr nach Hause nach Neuburg kam, um Fahrrad und Motorrad abzuholen. Das Motiv: „Warum mischt er sich in unsere Privatangelegenheiten ein“, äußerte sich die Angeklagte vor Gericht. „Ich wollte nicht, dass mein Mann auszieht.“ Ein Beziehungsdrama also. Sie habe sich abgesehen davon auch nur gewehrt, der Bekannte habe sie an der Hand ins Haus geschleppt, nachdem sie ihren Mann mit der Faust zwischen die Schulterblätter geschlagen hatte. „Aber nicht fest, das hat ihm gar nicht weh getan, er ist ein starker Mann.“ Sie habe dann auch, wie es in der Anklageschrift steht, mit Steinen nach dem 37-Jährigen geworfen, „aber ich wollte ihn nicht treffen“. Und die 30 Zentimeter lange Granitstele, die sie ihm in die Brust gerammt haben soll, hat sie nach eigener Aussage nur auf den Boden geworfen. Dagegen sprechen allerdings die Verletzungen des Geschädigten, visualisiert auf Bildern, die dem Gericht vorlagen. Mehrfach unterbrach die Angeklagte Richterin Bettina Mora, die wissen wollte, wie sich denn der Ablauf genau gestaltet hatte, und erklärte wortreich, dass sie nicht verstünde, warum sich der andere überhaupt in ihre Ehe eingemischt habe. „Ich kann doch nicht zulassen, dass sie mir alles wegnehmen.“

Im Zeugenstand saß dann ein sichtlich zerknirschter 37-Jähriger, der auch gleich sagte: „Ich wollte eigentlich gar nicht, dass es bis zu einer Verhandlung kommt, am liebsten will ich gar keine Angaben machen.“ Das ging aber nicht, ein Zeugnisverweigerungsrecht haben nur Angehörige der Angeklagten, und weil es sich um eine gefährliche Körperverletzung handelte, ist der Staat der Kläger – und nicht derjenige, der Anzeige erstattet oder im juristischen Sinn Geschädigter ist. „Ich nehme das alles keinem übel“, fing er an. „Das war eine kleine Auseinandersetzung frisch nach der Trennung.“ Er habe nie damit gerechnet, dass die Situation derart eskalieren könne und die Frau seines Chefs dermaßen ausrasten würde. Während seiner Zeugenaussage unterbrach ihn diese fast nach jedem Wort. „Du hast meine Ehe zerstört!“, warf sie ihm vor. „Ich will meinen Mann zurück!“ Selbst von Richterin Mora ließ sich die Frau kaum zügeln, erst ein lautes „Jetzt ist aber Schluss“ ließ sie für einen Moment verstummen.

Staatsanwältin Katharina Meyer, die zwischenzeitlich auch die Geduld mit der Angeklagten verloren und sie in rauem Ton angeherrscht hatte, forderte eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, ausgesetzt auf Bewährung. Dem schloss sich Mora an. Außerdem muss sich die Angeklagte um Arbeit bemühen und das dem Gericht auch nachweisen. „Ich halte Ihnen zugute, dass sie emotional aufgewühlt waren“, begründete Mora ihr Urteil. „Aber es kann nicht sein, dass Dritte in der Auseinandersetzung mit ihrem Mann verletzt werden, nicht mit Steinen und nicht mit Granitstelen.“