Umstrittener Sportschützen-Rekord anerkannt

28.12.2009 | Stand 03.12.2020, 4:22 Uhr

Kühbach/Aichach (DK) Markus Gleixner aus Kühbach (Landkreis Aichach-Friedberg) ist ein anerkannt guter Sportschütze – aber sein Mitte Oktober erzieltes Rekordergebnis warf dann doch Fragen auf: Bei einem Wettkampf erreichte der 18-Jährige mit seiner Luftpistole stolze 395 Ringe, nur fünf weniger als das beste denkbare Resultat.

Nun hat das Schiedsgericht des Sportschützengaus Aichach das Ergebnis anerkannt. Am 24. Dezember flatterte der Familie Gleixner der Brief mit der zehnseitigen Urteilsbegründung ins Haus. "Ein schönes Weihnachtsgeschenk, wir haben uns alle gefreut", sagt Vater Reinhard Gleixner.

Markus Gleixner (in dieser Saison bisher im Durchschnitt 365 Ringe) hatte die 395 Ringe, die Gaurekord bedeuten, am 16. Oktober 2009 im Rahmen eines LP-Gaurundenwettkampfs in Sulzbach geschossen. Das sensationelle Ergebnis weckte bei den Sulzbachern Misstrauen, zumal Gleixner seine 40 Schuss (darunter 36 Zehner) unbeaufsichtigt im ersten Stock abgefeuert hatte, was nicht regelkonform ist. Sie legten gegen die Wertung des Wettkampfs Protest ein, von Manipulation war die Rede.

"Es ist uns wichtig, dass Markus’ Leistung anerkannt wird", betont Reinhard Gleixner. Das habe, findet die Familie, nach den Statuten des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) auch zwingend so sein müssen. Denn diese besagen, dass ein Resultat nicht mehr anfechtbar ist, sobald die beiden Mannschaftsführer (hier Adi Gröger auf Sulzbacher und Rainer Luft auf Kühbacher Seite) unterschrieben haben.

Gausportleiter Erich Eibl hat sich ob dieser brisanten Angelegenheit extra noch einmal bei Landessportleiter Gerhard Furnier erkundigt. Dieser ließ ihn wissen, dass die Rundenwettkampfordnung klipp und klar aussage: "Ist unterschrieben, ist der Wettkampf anerkannt."

Gauschützenmeister Franz Achter spricht von einem "salomonischen Urteil", nachdem es "Ungereimtheiten auf allen Seiten" gegeben habe. Der Vorfall habe ihm noch einmal nachhaltig vor Augen geführt, dass die "Vorschriften klar einzuhalten" seien – speziell keinen Schützen ohne Aufsicht an einen Schießstand treten zu lassen.

Ob die fünf "Richter" des Sportschützengaus Aichach glauben, dass alles mit rechten Dingen zugegangen ist, oder inwieweit sie – gefesselt von den Gesetzen des BSSB – gegen ihre innere Überzeugung entscheiden mussten, steht nicht in der Urteilsbegründung. Erhebliche Zweifel am korrekten Zustandekommen des Rekords bestehen jedenfalls weiter.

Für Reinhard Gleixner ist die Entscheidung des Schiedsgerichts denn auch nur so etwas wie ein Freispruch zweiter Klasse für seinen Filius. Nein, zufrieden sei er nicht wirklich, sagt der Vater: "Da wird immer ein Makel bleiben."