Überwachung - Bundesbürger im Visier des Staates

01.07.2014 | Stand 02.12.2020, 22:31 Uhr

Um dem Steuerbetrug und dem Missbrauch von Sozialleistungen Herr zu werden, scheinen Behörden alle Register zu ziehen. Im vergangenen Jahr haben sie durchleuchtet wie noch nie.

Um dem Steuerbetrug und dem Missbrauch von Sozialleistungen Herr zu werden, scheinen Behörden alle Register zu ziehen. Im vergangenen Jahr haben sie durchleuchtet wie noch nie.

Im Jahr 2013 hat das Bundeszentralamt für Steuern, wo die Anfragen verschiedener Behörden zusammenlaufen, 141.640 Konten abgefragt. Im Vergleich zum Jahr 2005, als der Startschuss für dieses Vorgehen fiel, ist das eine Steigerung um 1.600 Prozent. Bereits im ersten Quartal 2014 verzeichnete die Bonner Behörde fast 48.000 Anfragen.

Über 68.000 Mal bedienten sich die Finanzämter im vergangenen Jahr des Instruments der digitalen Kontenabfrage. Seit dem 1. April 2005 müssen Steuerzahler darauf vorbereitet sein, dass das Finanzamt ihre Vermögensverhältnisse auf Herz und Nieren prüft. Dabei haben die Beamten Zugriff auf die Stammdaten eines Kunden, etwa die Kontonummer, den Tag der Errichtung und Löschung eines Kontos, den Namen, das Geburtsdatum, die Adresse sowie Angaben über weitere Verfügungsberechtigte. Tabu bleiben aber vorerst Kontostand, Kontenbewegungen oder Angaben zu Schließfächern. Sollte sich aber ein Verdacht erhärten, können die Finanzfahnder eine Offenlegung verlangen, um die Steuermoral zu kontrollieren.

Sparer mit Freistellungsaufträgen im Fadenkreuz
Der Kontrollapparat stellt in erster Linie Sparer vor Probleme, denen versehentlich oder bewusst ein Fehler bei der Erteilung eines Freistellungsauftrages untergekommen ist. Der Sparerfreibetrag liegt für Ledige bei 801 Euro im Jahr, Verheiratete können sich 1602 Euro eintragen lassen. Wer mehrere Bankverbindungen unterhält, muss die Summe entsprechend aufteilen.

Sparer, die ihr Freistellungsvolumen mehrfach bei verschiedenen Banken ausschöpfen, bleiben schnell im Netz der elektronischen Rasterfahndung hängen. Häufig geschieht das gar nicht mit Absicht, etwa, wenn das Konto über die Jahre aus den Augen verloren wird. Handelt es sich dabei um Bagatellbeträge, sollte man umgehend bei der Bank nachfragen, in welcher Höhe ein Freistellungsauftrag erteilt wurde. Wenn die erteilten Aufträge tatsächlich zu hoch waren, sollten Bankkunden diese entsprechend kürzen. Im Sinne des besseren Überblicks, sollten Verbraucher nicht mehr benötigte Sparkonten und Bankverbindungen schließen.

Jene Sparer, die durch zu hoch erteilte Freistellungsaufträge in der Vergangenheit Steuern auf Zinserträge und Dividenden vorenthalten hatten, sollten im Rahmen der Steuererklärung eine richtige Selbstanzeige stellen. Nach der Steueroffenbarung müssen Betroffene die Steuern zuzüglich einer Strafzahlung von sechs Prozent pro Jahr nachzahlen. Wenn der Fiskus aber noch keinen Verdacht hängte, kommen Verbraucher straffrei davon und ihr Schlaf gestaltet sich wieder ruhiger.

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