Berlin
Trübe Aussichten für VW

Nun auch Vorermittlungen wegen CO2-Angaben – EU droht mit Geldstrafen

18.11.2015 | Stand 02.12.2020, 20:32 Uhr

Baustelle Volkswagen: Das Signet des Autokonzerns spiegelt sich in einer Pfütze. Der Abgas-Skandal hat das Unternehmen schwer erschüttert. Der Autohersteller wird jetzt massiv umgebaut - Foto: Hartmann/AFP

Berlin/Wolfsburg (DK/AFP) Die juristische Aufarbeitung des Abgas-Skandals von Volkswagen kommt in Fahrt. Auf den Konzern könnte aber noch mehr Ärger zukommen: Von Seiten der Politik wächst der Druck auf Europas größten Automobilhersteller.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat zusätzlich zu dem laufenden Ermittlungsverfahren gegen VW wegen Manipulationen beim Ausstoß bon Stickoxid (NOx) ein neues Vorermittlungsverfahren eingeleitet. Wie die Zeitungen der Funke-Mediengruppe gestern berichteten, geht es dabei um die falsche Angabe von CO2-Werten bei VW.

„Wir haben das Stadium der Vorprüfung abgeschlossen und befinden uns jetzt im Vorermittlungsverfahren“, sagte Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe von der zuständigen Staatsanwaltschaft Braunschweig. „Wir untersuchen den Sachverhalt der CO2-Zertifizierung durch VW-Mitarbeiter daraufhin, ob Straftaten vorliegen können. Sollte dies der Fall sein, werden wir bald ein zweites Ermittlungsverfahren eröffnen - entweder gegen bislang noch unbekannte oder bereits bekannte Täter.“ In Betracht kämen Delikte wie Betrug oder Verstöße gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, sagte der Oberstaatsanwalt.

Ungemach droht VW auch von anderer Seite: Die EU-Kommission könnte Strafzahlungen gegen den Autokonzern verhängen. Der EU-Kommissar für Klimaschutz und Energie, Miguel Arias Cañete, erklärte, VW müsste im Fall der CO2-Verstöße eventuell Strafen zahlen. „Volkswagen muss innerhalb der zulässigen Spanne von zehn Prozent der Emissionsrichtwerte liegen. Wenn das trotz Korrekturen so bleibt, ist alles in Ordnung“, sagte Arias Cañete dem „Handelsblatt“.

Falls dies aber nicht gelinge, könnte die EU-Kommission Geldstrafen verhängen. Für das erste Gramm CO2, das pro Kilometer über den Grenzwerten ausgestoßen wird, sind nach den Worten des EU-Kommissars fünf Euro fällig, für das zweite Gramm 15 Euro, 25 Euro für das dritte und dann für jedes weitere Gramm 95 Euro. „Und zwar für jedes Auto, das in den betreffenden Jahren verkauft wurde“, so Arias Cañete.

Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD) erwartet von VW, dass geschädigte Kunden in Europa und den USA gleich behandelt werden. „Ein globales Unternehmen wie VW wird sich bestimmt keine Zweiklassengesellschaft seiner Kunden leisten wollen“, sagte der SPD-Politiker den Blättern der Funke-Mediengruppe. Die Bundesregierung werde darauf hinwirken, dass der Wolfsburger Automobilkonzern die bestehenden Ansprüche betroffener Autofahrer erfülle.

In den USA hatte VW in der vergangenen Woche bekannt gegeben, dass die Geschädigten des Abgas-Skandals ein Wiedergutmachungspaket im Wert von mehr als 1000 Dollar erhalten sollen. Das „Goodwill Package“ enthält ein Guthaben in Höhe von 500 Dollar (465 Euro) auf einer Prepaidkarte, einen Einkaufsgutschein beim VW-Händler über weitere 500 Dollar sowie Pannenhilfe für drei Jahre für das betroffene Fahrzeug.

VW hatte im September zugegeben, dass in etwa elf Millionen Diesel-Fahrzeugen eine Software eingesetzt wurde, die den NOx-Ausstoß im Testbetrieb als zu niedrig auswies. Anfang November gestand das Wolfsburger Unternehmen zudem ein, dass bei vermutlich rund 800 000 seiner Autos der tatsächliche Ausstoß des klimaschädlichen Gases CO2 höher ist als angegeben.

Unterdessen bekommt VW auch in Österreich Ärger mit Verbraucherschützern. Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) habe gegen den Konzern eine Sammelklage in Gang gesetzt, berichtete das Finanzportal boerse.de. Der Klage hätten sich dem VKI zufolge bereits tausende Pkw-Besitzer angeschlossen.