Ansbach/Würzburg
Trotz zu großer Läden: Wöhrl darf mehrere Standorte öffnen

24.04.2020 | Stand 02.12.2020, 11:29 Uhr

Darf sich ein Modegeschäft kleiner machen, damit es am Montag öffnen darf? Die Verwaltungsgerichte in Bayern haben diese Frage am Freitag gegensätzlich beantwortet.

Die Modekette Wöhrl darf am Montag voraussichtlich mehrere Läden öffnen, obwohl diese eigentlich mehr als die erlaubten 800 Quadratmeter Verkaufsfläche haben. Das Verwaltungsgericht Würzburg erließ am Freitag entsprechende einstweilige Anordnungen für zwei Geschäfte in Würzburg und eines in Schweinfurt. Wöhrl hatte beantragt, öffnen zu dürfen, wenn die Verkaufsfläche freiwillig eingeschränkt wird.

Beim Verwaltungsgericht Ansbach scheiterte die Kette mit einem entsprechenden Eilantrag für das Stammhaus in Nürnberg allerdings. In Bayreuth wurde die Entscheidung auf Montag verschoben, in Regensburg stand sie am Freitagnachmittag zunächst noch aus.

Ein Sprecher von Wöhrl sagte, das Unternehmen wolle die Standorte in Unterfranken am Montag öffnen, zudem einen weiteren in Bad Neustadt, bei dem es eine Zustimmung der örtlichen Behörden gebe. Als Grund für das Vorgehen bei Gericht nannte er den Wunsch nach Gleichbehandlung mit kleineren Geschäften. Beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München lagen bis zum Freitagnachmittag keine Anträge zu den Entscheidungen aus Ansbach und Würzburg vor.

Ab Montag dürfen in Bayern viele Geschäfte nach rund fünfwöchiger Pause wieder öffnen. Dabei gilt allerdings in den meisten Branchen eine Grenze von 800 Quadratmetern Verkaufsfläche. Ausnahmen sind Buchhandel, Fahrradläden und Autohäuser - sowie Betriebe aus den bereits jetzt geöffneten Branchen wie Supermärkte oder Baumärkte. Die Grenzziehung war zuletzt vom Handel kritisiert worden.

Zentral für die Entscheidungen der Gerichte, ob eine künstliche Verkleinerung der Fläche wirksam ist, war offenbar die Frage, ob die Geschäfte dennoch weiter als Kundenmagnete wirken und so das Risiko von Menschenansammlungen bergen. In Würzburg kam das Gericht zum Schluss, dass die Abtrennung, die Attraktivität verringere und weniger zum Einkaufen einlade.

Aus Ansbach hieß es dagegen, die erhöhte Anziehungskraft ende nicht dadurch, dass die Ladenfläche auf 800 Quadratmeter begrenzt werde. Das Geschäft sei vielmehr „mit der entsprechenden Verkaufsfläche am Markt bekannt „und entfalte „mit umfangreichem Kleidungs- und Markenangebot eine Sogwirkung“.

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dpa