Neuburg
Tresorknacker kommt hinter Gitter

DNA-Spuren überführen Profi-Einbrecher: drei Jahre und sechs Monate Haft

13.12.2017 | Stand 02.12.2020, 17:04 Uhr

−Foto: Schanz

Neuburg/Pfaffenhofen (DK) Ein Profi-Einbrecher muss nach einem Urteil des Neuburger Schöffengerichts für drei Jahre und sechs Monate ins Gefängnis. DNA-Spuren an den Tatorten überführten den 51-Jährigen. In Pfaffenhofen hatten er und seine Komplizen einen großen Tresor gestohlen und geknackt.

Einen erlernten Beruf konnte der in seiner Heimat einschlägig vorbestrafte Ungar vor Gericht nicht angeben - um so professioneller war die Handschrift bei den ihm zur Last gelegten Einbrüchen. An zwei Tatorten jedoch hatte er DNA-Spuren hinterlassen - ganz offensichtlich nur die Spitze des Eisbergs. "Wir gehen davon aus, dass Sie selbstverständlich auch bei den anderen Einbrüchen beteiligt waren", betonte der Vorsitzende Richter Christian Veh im Hinblick auf die Einbruchsserien in Pfaffenhofen und dem kleinen Dorf Weihern in der Nähe von Amberg. Fünf angegangene Einfamilienhäuser hier, drei dort: "Wenn das mit angeklagt worden wäre, hätten wir das auch verurteilt", fügte Veh kritisch in Richtung Staatsanwaltschaft hinzu.

Anklagevertreterin Sandra von Dahl legte dem 51-Jährigen gestern jedoch nur zwei Fälle zur Last, bei denen es keinerlei Zweifel geben konnte. So war die DNA des Angeklagten am Fensterhebel in einem Kinderzimmer in Weihern nachgewiesen worden. Während des Einbruchs im März 2016 waren der Täter und seine mutmaßlichen Komplizen gestört worden, wie die Hauseigentümerin berichtete: Als ihre zehnjährige Tochter kurz vor ihr nach Hause kam, stand eine Türe offen. "Sie hat sich gefreut und ,Papa‘ gerufen, weil mein Mann auf einer Schulung war", erzählte die Mutter. Doch statt des Vaters wehte nur ein kalter Windzug durchs Elternhaus. Als sich das Mädchen verschreckt wieder nach draußen schlich, rannte ein dunkel gekleideter Mann davon und verschwand auf einem gestohlenen Fahrrad. "Meine Tochter hat seitdem große Angst, wenn sie zu Hause ist, geht nirgendwo mehr alleine hin", erzählte die Mutter von den massiven psychischen Folgen für die damals Zehnjährige. Dagegen ist der Diebstahlschaden von 800 Euro und der Aufbruchschaden von 3700 Euro das weitaus kleinere Übel.

In Pfaffenhofen war der Schaden ungewöhnlich hoch, die Beute ungewöhnlich schwer: 320 Kilo wog der Tresor, den die professionellen Täter am Silvesterabend 2015 aus dem zweiten Stock von einem Sockel stießen, auf einem Teppich in Richtung Treppenhaus zogen und die Rundtreppe herunterwuchteten. "Das ist ja Vandalismus in Reinkultur", schimpfte Richter Veh. Jede einzelne Marmorstufe war kaputt. Die Erneuerung des Treppenhauses kostete die Geschädigten 35 000 Euro - auf denen sie sitzenbleiben: Die Versicherung zahlte dafür nicht.

Die Täter dagegen machten reiche Beute, fanden einen Autoschlüssel, stahlen damit einen BMW, transportierten darin den Tresor ab, brachen ihn mit massiver Gewalt auf, entsorgten ihn bei Aichach und stahlen Briefmarken, Münzen, Schmuck und Bargeld im Wert von insgesamt 20 000 Euro. Das Auto wurde vom Hersteller 18 Tage später in Augsburg geortet. Darin stellte die Spurensicherung an der Fahrernackenlehne eine DNA-Spur sicher. Eine Überprüfung via Interpol erbrachte eine Übereinstimmung mit einer Spur österreichischer Ermittler - und einen ungarischen Namen. Dann klickten die Handschellen.

"Das ist ja Vandalismus in Reinkultur."

Richter Christian Veh

 

Vor Gericht zeigte der Angeklagte keinerlei Reue, machte keine Angaben, außer: "Ich habe keine Straftat begangen". Sein Verteidiger Marc Chmiel bezweifelte die Eindeutigkeit der Indizien: Die DNA-Spuren könnten auch anders an die Stellen gekommen sein, besonders im Fluchtwagen, zumal sein Mandant in Deutschland mit gebrauchten Autos handle. Er plädierte auf Freispruch. Staatsanwältin von Dahl forderte dagegen drei Jahre und sechs Monate Haft. Richter Veh und die Schöffen hatten "nach dem gesunden Menschenverstand" keinerlei Zweifel. Polizisten nahmen den 51-Jährigen noch im Gerichtssaal fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.