Riedenburg
Trauer in Zeiten des Virus

Wegen der Corona-Pandemie gelten auch für Bestattungen besondere Vorschriften

26.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:17 Uhr
Corona hat Auswirkungen auf alle Lebensbereiche - auch auf die Trauer um gestorbene Angehörige. Denn für Beerdigungen gelten eigene Vorschriften. −Foto: Schmied

Riedenburg - Die Trauer um gestorbene Angehörige bekommt in Zeiten der Corona-Pandemie eine ganz neue Dimension.

 

Die Schutzmaßnahmen vor dem Covid-19-Virus brechen mit Beerdigungsriten, die von den verschiedenen Religionsgemeinschaften über Jahrhunderte praktiziert wurden und lassen die Trauernden bisweilen in tiefer Verzweiflung zurück.

"In der Anfangszeit durfte zu einer Beerdigung kein Trauergottesdienst gehalten werden und auch die Teilnehmerzahl bei der Beisetzung auf dem Friedhof war begrenzt. Die Leichenhäuser blieben geschlossen, die Weihwasserkessel sind leer und selbst ein Erdwurf durch die Trauernden auf den Sarg darf nicht sein", berichtet Felicitas Wollschläger vom Beerdigungsinstitut Adamczyk. Zudem mussten anfangs fast täglich neue Regeln und Veränderungen beachtet werden. "Neben dem Pfarrer und den vier Sargträgern vom Bestattungsinstitut durften nur maximal 15 Angehörige des ersten und zweiten Grades an der Beisetzung teil nehmen", informiert sie. "Sogar in den Traueranzeigen dürfen Tag, Uhrzeit und Ort der Beerdigung nicht mehr angegeben werden", fährt sie fort.

Natürlich musste wegen des Versammlungsverbots und der geschlossenen Gastronomie auch der obligatorische Leichenschmaus entfallen, wo die trauernden Hinterbliebenen in ihrem Schmerz oft von Freunden und Verwandten in den ersten Stunden nach der Beisetzung aufgefangen wurden. "Wichtigste Voraussetzungen für uns als Bestatter waren und sind die erforderlichen Hygienemaßnahmen wie Schutzanzüge und Desinfektion bei Abholung der Gestorbenen", berichtet die neu gewählte SPD-Stadträtin weiter. Die an der Pandemie gestorbenen Menschen werden ohnehin von den Kliniken in dichte Schutzanzüge gepackt, die auch von den Bestattern nicht mehr geöffnet werden dürfen. "Das gilt ohne Ausnahme. Auch wenn es in manchen Religionsgemeinschaften Brauch ist, dass sich die Angehörigen sozusagen am offenen Sarg von den Toten verabschieden - das ist nicht mehr möglich", unterstreicht die Bestatterin.

Sie kann die Bestürzung vieler Angehörigen über diese Regelung gut verstehen. "Das alles ist für die Leute in ihrem ohnehin schon vorhandenen Ausnahmezustand nach dem Tod eines lieben Angehörigen oft ein zusätzliches Trauma. Wir haben als Bestatter da eine ganz besondere Aufgabe, die vorgegebenen Schutzvorschriften den Trauernden zu vermitteln", weiß Wollschläger. Dabei mussten die persönlichen Kontakte mit den Hinterbliebenen ohnehin auf ein Mindestmaß zurückgeschraubt werden. Planungen und Absprachen finden zumeist per Telefon, Internet oder Post statt. Aufgabe der Bestatter ist es dabei, die Gestorbenen vom Krankenhaus abzuholen, einen Sarg bereit zu halten und die Beerdigung oder die Einäscherung zu organisieren. "Nachdem die Gärtnereien geschlossen hatten, waren bislang kaum Blumen oder Grabgestecke zu bekommen und aufgrund der Pandemie gab es in der Branche sogar Lieferengpässe für Särge", weiß die Fachfrau.

Seit Montag, 11. Mai, sind die Bestimmungen allerdings gelockert worden. Nun dürfen wieder Trauergottesdienste mit den entsprechenden Auflagen wie Abstands- und Maskenpflicht stattfinden, auch die Zahl der Trauergäste auf dem Friedhof ist auf bis zu 50 Personen erweitert worden und die Leichenhäuser werden wieder geöffnet. Wie die weiteren Vorgaben bei Trauerfällen aussehen werden, kann auch Felicitas Wollschläger nur schwer voraussehen. "Es wird sich hoffentlich weiter entwickeln, wir können uns nur von Woche zu Woche weiterhangeln", sagt sie.

DK