Tradition contra Bürokratie

05.06.2007 | Stand 03.12.2020, 6:42 Uhr

Die Jugendfeuerwehr Neuenhinzenhausen/Sollern sammelte schon kräftig Material für das Sonnwendfeuer. Es wurde darauf geachtet, nur unbehandeltes Holz mitzunehmen. - Foto: Binder

Altmannstein (bid) Während manche Traditionen im Laufe der Zeit verschwunden sind, erfreuen sich Sonnwendfeuer großer Beliebtheit. Überall in der Großgemeinde sind die Feuer dank des Engagements vieler Jugendlichen erhalten geblieben, auch wenn einige bürokratische Hürden zu nehmen sind.

In gut zwei Wochen werden auf den Berghügeln die lodernden Scheiterhaufen dann weithin sichtbar sein. Im Volksmund meist als Johannisfeuer tituliert, werden große Scheiterhaufen abgebrannt.

Die Sammelaktionen dafür sind teilweise schon angelaufen. Aber nicht jedes beliebige Holz wird angenommen, sondern nur unbehandeltes. Auch die Jugendfeuerwehr von Neuenhin?zenhausen/Sollern hat am Wochenende ausgiebig gesammelt.

Das Sonnwendfeuer auf dem Hütberg in Neuenhinzenhausen wird am Freitag, 22. Juni, entzündet, die Bevölkerung ist natürlich eingeladen. Bei schlechtem Wetter wird das Spektakel um einen Tag auf den 23. Juni verschoben. Wie in Neuenhinzenhausen werden dann in fast allen Orten der Großgemeinde um diese Zeit die Flammen lodern. Vielerorts werden die Feuer zuvor von den Geistlichen noch gesegnet. Eine Tradition, die auch in Zukunft fortgesetzt werden soll.

Die Marktgemeinde Altmannstein weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich da-rauf hin, dass die Verwendung von Bau- und Abbruchholz verboten ist. Das Landrats?amt Eichstätt geht sogar noch einen Schritt weiter und hält im Kreisbereich Kontrollen ab. In der Gemeinde erhalten die Organisatoren übrigens auch ein Informations- und Merkblatt mit dem bürokratischen Titel "Vollzug des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes; Abfallverbrennung im Zuge von Sonnwend- oder sonstigen Lagerfeuern".

Darin ist bis ins kleinste Detail geregelt, dass im Rahmen von Sonnwend- aber auch sonstigen Lagerfeuern ausschließlich naturbelassenes Holz verbrannt werden darf. Nicht dazu gehören zum Beispiel sämtliches Bau- und Abbruchholz, Zaunlatten, lackiertes Holzmaterial, Obstkisten, Schalungsmaterialien, Thujenschnittmaterial, Paletten, Tische, Stühle oder auch sonstiger Hausrat.

Rechtzeitig beantragen

Doch das ist nicht die einzige bürokratische Hürde, die es zu überwinden gilt. Sollte eine Feuerstelle innerhalb einer so genannten Schutzzone liegen, bedarf es der Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes. Eine entsprechende Überprüfung der Lage kann ebenfalls mit der Gemeinde abgestimmt werden. Falls Flächen innerhalb einer Schutzzone liegen, ist eine entsprechende Erlaubnis unbedingt zeitig bei der Behörde zu beantragen.