München
Touristen müssen Hotels in Bayern bis 2. November verlassen

31.10.2020 | Stand 02.12.2020, 10:14 Uhr
Zimmerschlüssel hängen in einem Hotel an einem Brett an der Hotelrezeption. −Foto: Sven Hoppe/dpa/Symbolbild

Touristen müssen Hotels in Bayern wegen des Corona-Teil-Lockdowns spätestens am Vormittag des 2. November verlassen. Das teilte das bayerische Gesundheitsministerium am Samstag mit. Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Touristen müssen Hotels in Bayern spätestens am Vormittag des 2. November verlassen. Touristische Übernachtungen seien von dem Tag an nicht mehr gestattet, sagte ein Sprecher des bayerischen Gesundheitsministeriums am Samstag. „Übernachtungsgäste dürfen aus Kulanz auch noch im Laufe des Vormittags des 2. Novembers abreisen, obwohl die Verordnung eigentlich schon ab Mitternacht gilt.“ Zuvor hatte der Bayerische Rundfunk darüber berichtet.

Vom Montag an soll es bundesweit bis Ende November einen Teil-Lockdown geben. Hotels dürfen dann keine Touristen empfangen. Unter anderem damit sollen die massiv steigenden Corona-Infektionszahlen in den Griff bekommen werden. Darauf hatten sich Bund und Länder am Mittwoch verständigt.

Zuvor hatten bereits Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern ähnliche Regelungen mitgeteilt. In Schleswig-Holstein müssen Touristen grundsätzlich bis zum 2. November abgereist sein, Urlauber auf den Nordsee-Inseln und Halligen bekommen wegen der Kapazitäten im Fährverkehr sowie den Autozügen bis zum 5. November Zeit, wie die Landesregierung in Kiel unter Verweis auf die jüngsten Bund-Länder-Beschlüsse mitteilte.

Touristen aus Mecklenburg-Vorpommern müssen spätestens bis zum 5. November abreisen, wie Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) angekündigt hat. Grundsätzlich dürften dort vom 2. November an für den restlichen Monat keine Gäste mehr für touristische Zwecke aufgenommen werden.

In Bayern haben am Freitag die einwöchigen Herbstferien begonnen. Der Geschäftsführer des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (Dehoga) in Bayern, Ulrich Frank-John, sagte am Samstag: „Wir hätten die Touristen gerne behalten.“ Dass es auch bei den neuen Maßnahmen wieder das Gastgewerbe besonders betroffen sei, nannte er „völlig unverhältnismäßig“.

Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

dpa