Baar-Ebenhausen
Tote Katze auf Lagerplatz am Waldrand liegen gelassen

07.04.2020 | Stand 23.09.2023, 11:31 Uhr
In einer Plastiktüte wurde diese tote Katze zwischen Baarer und Ebenhausener Weiher entsorgt. −Foto: Steiniger

Baar-Ebenhausen - Eine traurige Entdeckung machte vergangene Woche bereits DK-Leser Reinhard Steiniger.

Am Waldrand auf Ebenhausener Flur, etwa auf halber Höhe zwischen Ebenhausener Weiher und Baarer Weiher, fand er auf einer Art Ablagerungsplatz für Buschwerk und Baumschnitt in einer Einkaufstüte eine tote Hauskatze. Wie er schreibt, handelt es sich vermutlich um eine Perserkatze, äußerlich offenbar nicht verletzt und in einem gepflegten Zustand.

Der Fund hat Steiniger sehr erschüttert. "Haustiere bereiten dem Menschen viel Freude und sollten deshalb auch mit Respekt und fürsorglich behandelt werden. Ich kann nicht verstehen wie manche skrupellose Leute ihre Tiere entsorgen und wegschmeißen wie zum Beispiel eine leere Coladose oder eben wie Gartenabfälle", schreibt er.

Die Gemeindeverwaltung wurde von Steiniger informiert. Aber anscheinend war die Katze nicht gechipt. Auch bei der Polizeiinspektion Geisenfeld wurde keine vermisste Katze gemeldet. Sie will sich jetzt jedoch um das Tier und dessen Beseitigung kümmern.

Genau diese Frage dürften sich viele Tierfreunde auch stellen: Wohin mit toten Haustieren? Antwort gibt das "Tierische Nebenprodukte-Beseitigungs-Gesetz (TierNebG)", das zwischen Schlachttieren wie Rindern, Schweinen oder Hühnern (Kategorie 1) und toten Haustieren (Kategorie 2) unterscheidet. Der Besitzer eines toten Haustieres hat dies der zuständigen Behörde zu melden oder bei der für den Landkreis Pfaffenhofen zuständigen Tierkörperbeseitigungsanlage in Kraftisried abzuliefern, so Christian Degen, Pressesprecher des Landkreises Pfaffenhofen. Weitere Möglichkeiten: Tierverbrennungsanlage in München, Tierfriedhof oder vergraben im eigenen Garten. Das Tier muss mindestens einen halben Meter unter der Erde liegen, damit es nicht von Füchsen etc. ausgegraben wird. Die Fläche muss jedoch geeignet sein - im Wasserschutzgebiet ist dies nicht zulässig. In den Restmüll gehören tote Tiere nicht.

Werden fremde Körper von Vieh, Hunden oder Katzen auf Grundstücken gefunden, ist dies vom Grundstücksbesitzer unverzüglich zu melden (wenn er sie nicht vergräbt). Auf öffentlichen Straßen oder Plätzen obliegt dies dem Straßenbaulastträger, in Gewässern dem, der für den Unterhalt zuständig ist. Oft bieten auch Tierärzte beim Einschläfern die Möglichkeit der Beseitigung an.

DK

Bernhard Pehl