Tötung im Zustand der Schuldunfähigkeit

Prozessbeginn vor dem Landgericht: 42-Jähriger wegen des Blutbads in Abensberg angeklagt

04.06.2020 | Stand 23.09.2023, 12:14 Uhr
Heinz-Alfred Stöckel
Mit einem Großaufgebot an Polizeikräften konnte der Todesschütze von Abensberg schnell gefasst werden. Er hatte auf dem Parkplatz eines Supermarktes einen Mann erschossen. −Foto: Weigel/dpa

Abensberg/Regensburg - Ab kommenden Montag muss sich ein 42-Jähriger vor der Schwurgerichtskammer des Landgerichts Regensburg unter dem Vorsitz von Richter Michael Hammer verantworten. Der aus dem Kosovo stammende Mann soll im Zustand der Schuldunfähigkeit einen Landsmann getötet und einen weiteren in Tötungsabsicht verletzt haben. Für den Prozess sind fünf Verhandlungstage angesetzt.

 

Laut der Antragsschrift passte der Beschuldigte am Abend des 2. Oktober vergangenen Jahres auf dem Parkplatz eines Abensberger Einkaufsmarktes den Landsmann ab. Als dieser zusammen mit seinem dreijährigen Sohn, der im Einkaufswagen saß, den Markt verließ ging der Beschuldigte bis auf eine Distanz von ein bis zwei Metern auf ihn zu. In der Hand hielt er eine Selbstladepistole des Kalibers 7,65 Millimeter. Damit schoss er seinem völlig überraschten Gegenüber eine Kugel in den Kopf. Als das Opfer am Boden lag, gab er zwei weitere Schüsse in den Kopfbereich ab. Anschließend flüchtete er. Der Mann erlag noch auf dem Parkplatz seinen Verletzungen.

Auf seiner Flucht befuhr der 42-Jährige auch den Bereich Traubenstraße bis zur Kreuzung Rebenstraße. Hier kam ihm ein Auto entgegen, in dem ein weiterer Landsmann und dessen Ehefrau saßen, die auf dem Weg zur Ehefrau des soeben Getöteten waren. Als diese verkehrsbedingt anhalten mussten, brachte auch der Beschuldigte auf deren Höhe sein Fahrzeug zum stehen. Er öffnete das Fenster auf der Fahrerseite und gab drei Schüsse auf seine Landsleute ab. Der Fahrzeuglenker erlitt hierdurch einen Steckschuss in die linke Schulter und einen weiteren in die rechte Halsvorderseite. Er kam mit lebensgefährlichen Verletzungen ins Krankenhaus. Eine Notoperation rettete sein Leben. Der Beschuldigte soll davon ausgegangen sein, dass die beiden Fahrzeuginsassen bereits von seiner vorangegangenen Tat wussten und ihn deshalb angreifen wollten.

Der Angeklagte wurde noch am gleichen Tag festgenommen und kam in Untersuchungshaft. Nachdem bei ihm eine paranoide Schizophrenie festgestellt worden war, erfolgte drei Tage später seine Verlegung in das Bezirkskrankenhaus Straubing. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er die Taten im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat und strebt deshalb anstatt einer Haftstrafe eine Unterbringung in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses an.

Über den Prozess werden wir im Bayernteil unserer Zeitung berichten. 
 

Heinz-Alfred Stöckel