Pfaffenhofen
Tödlicher Unfall im Januar: Müllmann zu Geldstrafe verurteilt

28.09.2017 | Stand 02.12.2020, 17:26 Uhr

In den frühen Morgenstunden des 16. Januar 2017 ist ein 45-jähriger Müllmann beim Rückwärtsfahren zwischen dem Müllaster und einem parkenden Auto eingeklemmt worden. Er starb an seinen schweren Verletzungen. - Foto: Ermert

Pfaffenhofen/Rohrbach (mck) Der Müllfahrer, der am 16. Januar dieses Jahres bei einem Unfall in Rohrbach den Tod seines 45-jährigen Kollegen zu verantworten hatte, ist nun wegen fahrlässiger Tötung zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt worden.

Der damals 55-Jährige aus dem Raum Landshut entleerte am Unfalltag die grünen Papiertonnen, als er beim Rückwärtsfahren mit dem Müllwagen im Amtsmannweg offenbar ein hinter ihm parkendes Auto übersah. Der andere Müllmann, der hinten auf dem Trittbrett stand. Der Mann aus dem Landkreis Kelheim wurde eingequetscht und erlag noch an der Unfallstelle seinen schweren Verletzungen.

Die Staatsanwaltschaft Ingolstadt hatte gegen den Fahrer einen Strafbefehl über eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen beantragt, den das Pfaffenhofener Amtsgericht nun auch erlassen hat. Doch der Beschuldigte wollte die schriftliche Entscheidung des Gerichts zunächst nicht akzeptieren: „Gegen den Strafbefehl ist Einspruch eingelegt worden“, erklärt Amtsgerichtsdirektor Konrad Kliegl.

In der Folge wäre es eigentlich zu einer Hauptverhandlung wegen fahrlässiger Tötung vor Gericht gekommen, bei der die Höhe der Strafe durchaus noch hätte abweichen können – auch nach oben. „Der Einspruch ist aber wieder zurückgenommen worden und der Strafbefehl ist damit rechtskräftig“, so Kliegl. Aus juristischer Sicht ist er gleichzusetzen mit einer Verurteilung.