Ingolstadt
Tödliche Alkoholfahrt führt ins Gefängnis

Unfall bei Gungolding: Verursacher hatte 1,16 Promille und soll jetzt ein Jahr und vier Monate in Haft

15.04.2019 | Stand 23.09.2023, 6:39 Uhr
Tragisches Ende eines Motorradausflugs: Ein 51-jähriger Biker starb im vorigen Juli nach dem Aufprall auf dieses Audi-Cabriolet. Dessen Fahrer soll als Unfallverursacher nun ins Gefängnis. −Foto: Knopp/Archiv

Ingolstadt (DK) Es bleibt wohl dabei: Wer in Bayern unter Alkoholeinfluss im Straßenverkehr den Tod eines Menschen verschuldet, der muss für einige Zeit ins Gefängnis. Am Ingolstädter Amtsgericht hat Einzelrichter Peter Hufnagl am Montag einen 39-jährigen Mann aus dem Landkreis Eichstätt wegen fahrlässiger Tötung für ein Jahr und vier Monate hinter Gitter geschickt, weil dieser wohl unzweifelhaft für den Tod eines 51-jährigen Motorradfahrers verantwortlich ist. Das Urteil ist zwar noch nicht rechtskräftig, doch dürfte es bei einer möglichen Berufungsverhandlung vor dem Landgericht allenfalls um die Höhe der Haftstrafe, kaum um die Frage einer Bewährung gehen.

Im Gerichtssaal flossen Tränen - beim Angeklagten und seinen Angehörigen, aber auch bei der Witwe des Unfallopfers, die - besonders tragisch - seinerzeit das verhängnisvolle Geschehen aus nächster Nähe auf einem nachfolgenden Motorrad mit verfolgen musste. Ein aus Sicht der Hinterbliebenen gerechtes Urteil zu sprechen, das machte der Vorsitzende in seiner Begründung klar, sei in solchen Fällen praktisch unmöglich.

Es ist der 14. Juli vorigen Jahres - im bayerischen Donauraum ein gar nicht mal zu heißer Samstag mit ganz gelegentlichen, lokalen Gewittern. Auch im Landkreis Eichstätt hat es den Wetteraufzeichnungen zufolge gegen Mittag wohl vereinzelt mal kurz geregnet, aber im Großen und Ganzen bleibt es trocken. Der Unfallfahrer, der nun auf der Anklagebank Platz nehmen musste, will damals um die Mittagszeit drei Halbe Bier und ein Radler getrunken haben. Am frühen Nachmittag will er dann auf dem Weg zu einem Amateurfußballspiel, das er sich anschauen wollte, durch einen heftigen Gewitterschauer gefahren sein, als er nach halber Strecke auf der Staatsstraße 2336 zwischen Pfahldorf und Gungolding bei angeblich gar nicht mal sonderlich hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über seinen Audi A5 quattro verliert.

Der Wagen berührt mit den Vorderreifen das rechte Bankett, gerät - laut Unfallgutachter möglicherweise durch eine zu heftige Lenkkorrektur - in Schrägstellung und rutscht so quer nach links auf die Gegenfahrbahn. Dort kann der entgegenkommende Motorradfahrer aus dem Raum München nicht mehr ausweichen: Er prallt voll in die Seite des Pkw und stirbt kurz darauf noch an der Unfallstelle. "Mein Mann hatte keine Chance", sagt die Ehefrau des Getöten als Zeugin aus. Sie war mit etwas Abstand auf dem eigenen Motorrad hinter ihrem Partner gefahren und nicht in den Unfall verwickelt worden.

Beim Autofahrer ergab ein Alkoholtest 1,16 Promille - ein Wert knapp über der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit, wie sie die deutsche Justiz gezogen hat. Dass der Verteidiger in der Verhandlung immer wieder auf die möglicherweise noch durch Gewitterregen nasse Straße zu sprechen kam und dieserhalb sogar noch einen Zeugen aus der Familie des Angeklagten hören wollte, ließen Staatsanwalt und Gericht nicht gelten. Die Straßenverhältnisse, so ihre Einschätzung, spielen bei einem offenkundig durch Alkoholeinfluss begünstigten Verkehrsunfall keine besondere Rolle mehr.

Der Ankläger forderte denn auch in konsequenter Fortsetzung einschlägiger Strafanträge eine Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten für den sichtlich reumütigen Angeklagten, der die Witwe des Motorradfahrers unter Tränen um Verzeihung bat und der sich nach den Worten seines Rechtsanwalts seit dem Unfall in psychiatrischer Behandlung befindet. Der Verteidiger plädierte für eine Haftstrafe nicht über einem Jahr.

Das Gericht blieb mit seinem Urteil von einem Jahr und vier Monaten zwischen den beiden Anträgen. Der Vorsitzende betonte, dass die Gerichte in Fällen, in denen Unschuldige durch alkoholbedingte Fahrlässigkeit anderer ums Leben kommen, auch aus generalpräventiven Gründen abschreckende Urteile verhängen müssten. Peter Hufnagl: "Das muss jedem klar sein, der sich betrunken ans Steuer setzt."

Bernd Heimerl