Todesstoß für den Landwirt

15.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:38 Uhr

Zum Bericht "Erfolg für Bienen-Retter" (HK vom Mittwoch, 13. Februar 2019): Mit diesem Volksbegehren allein wird wohl keine einzige Biene gerettet werden.

Im Hilpoltsteiner Kurier setzt der Bund Naturschutz auf "Fakten und Aufklärung". Das kann ich so nicht feststellen, wenn man den Bauern gleichzeitig "wüste Behauptungen der Landwirtschaft" vorwirft. Wenn ein Bauer angesichts des Volksbegehrens ernsthaft befürchtet, dass er seine Wiesen wohl irgendwann gar nicht mehr mähen darf, so wäre das vielleicht unsachlich - aber keine wüste Behauptung.

Der stellvertretende Vorsitzende des BN fordert jedoch, dass vor dem 15. Juni keine Wiese mehr gemäht werden darf. Das wäre der Todesstoß für eine sinnvolle und erfolgreiche Rinderhaltung. Schon seit Jahrhunderten sagt eine Bauernregel: "Vor Johanni (24. Juni) Heu, nach Johanni Streu! " Gutes Futter muss dann zugekauft werden. Bei der heutigen Klimaerwärmung ist meist der Mai schon der optimale Erntetermin. Und für Heu braucht man dazu eine Schönwetterphase. Hätten wir im abgelaufenen Dürrejahr 2018 erst nach dem 15. Juni mähen dürfen, wäre auf vielen Flächen kein Gras mehr zu finden gewesen.

Ich bin froh, dass ich schon 76 Jahre alt bin, dass ich nicht mehr alle Schikanen, Bürokratie und Blödsinn werde erleben müssen.

Ein Beispiel ist der Schutz des Grünlandes: Wenn Ackerland mehr als fünf Jahre als Grünland bewirtschaftet wird, darf es laut den Vorschlägen nicht mehr als Ackerland genutzt werden. Solche Vorschriften bringen nur Ahnungslose in Umlauf. In der Praxis wird man gezwungen, jedes betroffene Grundstück spätestens nach fünf Jahren wieder umzupflügen, damit die Fläche nicht entwertet wird. Verpächter können dann Schadenersatz einklagen. Zudem sind bei den notwendigen Neueinsaaten meist weniger Blühpflanzen zu finden - das ist nicht gut für Bienen.

Ludwig Schmidt
Kraftsbuch