Schrobenhausen
Tischtennis: BTTV rudert zurück

06.05.2020 | Stand 02.12.2020, 11:24 Uhr
Faszination Tischtennis: Gerade im asiatischen Raum gibt es bei dieser Sportart regelrechte Künstler. −Foto: C. Jaspersen/dpa

Schrobenhausen - Der Bayerische Tischtennis-Verband (BTTV) hat auf die große Unzufriedenheit der Vereine über die Regelung der abgebrochenen Saison 2019/20 reagiert und einige Beschlüsse neu bewertet.

 

Laut der Mitteilung haben einige Vereine vor dem Verbandsgericht gegen den Beschluss geklagt und Recht bekommen.

Es geht um die wegen der Corona-Krise abgebrochene Saison 2019/20, weswegen alle Sportverbände vor der schwierigen Frage standen, ob die Saison abgebrochen werden soll - und wenn ja: Wie wertet man sie dann? Als einer der ersten Verbände hatte der BTTV Anfang Aprilentschieden , die Tabellenstände zum Zeitpunkt der Aussetzung am 13. März als Grundlage für Auf- und Abstiege heranzuziehen. Das sorgte bei vielen Vereinen für Unmut. Denn der Hauptkritikpunkt an dieser Regelung ist, dass die Saisonleistung komplett verzerrt wird. Aufgrund unterschiedlicher Spielansetzungen dürfen manche Vereine nur aufgrund der Tatsache, dass sie weniger Partien ausgetragen haben, nicht aufsteigen beziehungsweise müssen den Gang in eine niedrigere Liga antreten.

Die Unzufriedenheit war offenbar so groß, dass manche Klubs den Weg vor das Verbandsgericht nicht scheuten und dort prompt Recht bekamen. Also änderte der BTTV nun die Wertung der Abbruchsaison: Nach wie vor erhalten Teams auf Aufstiegsplätzen das Startrecht für eine höhere Liga, Teams auf direkten Abstiegsplätzen müssen eine Liga tiefer antreten - und wer auf einem Aufstiegsrelegationsplatz steht, darf ebenfalls aufsteigen, während Mannschaften auf einem Abstiegsrelegationsplatz in der jeweiligen Liga bleiben.

Für besondere Härtefälle hatte das Verbandsgericht laut Mitteilung eine "allgemeingültige Regelung angemahnt". Darauf hat der BTTV nun reagiert: Für jede Mannschaft wird ein Quotient aus der Anzahl der erzielten Pluspunkte und der Anzahl der gespielten Mannschaftskämpfe gebildet. "Wenn ein Team dann - im Gegensatz zur Abbruchtabelle - auf einem Aufstiegs- (oder Relegationsaufstiegsplatz steht, wenn eine Relegation vereinbart wurde) beziehungsweise Nichtabstiegsplatz steht, kann der Verein einen Antrag auf Startrecht in der oberen Spielklasse beziehungsweise auf Klassenverbleib stellen, dem bei Vorliegen der Voraussetzungen entsprochen wird", schreibt der BTTV.

Damit ist aber auch klar, dass deutlich mehr Mannschaften aufsteigen, als bislang geplant: "Durch die jetzige Wertung kann es zu einer deutlichen Überschreitung der Sollstärke kommen. Bei Überhängen wird die Anzahl der Absteiger entsprechend hoch sein, und der Überhang wird sich in den kommenden Spielzeiten jeweils um ein Jahr nach unten verschieben", schreibt der BTTV in seiner Mitteilung.

cmi