Aichach
Tierfarm: Räumung bis Ende August

Ehepaar muss mit Minischweinen, Hühnern, Hunden und Katzen ausziehen Berufung angekündigt

28.06.2017 | Stand 02.12.2020, 17:52 Uhr

Zwei Minischweine und viele weitere Tiere leben auf der Tierfarm in der Nähe von Adelzhausen. Sie alle müssen jetzt ausziehen, das entschied das Gericht am Dienstag. ‹ŒSymb - foto: Thinkstock

Aichach/Adelzhausen (SZ) Weil ein Paar auf einer gemieteten Hofstelle in der Nähe von Adelzhausen Dutzende Tiere hält, ohne dass dies klar vereinbart worden wäre, kam es zwischen den Mietparteien zum Zerwürfnis.

Die Vermieter, ein altes Landwirtsehepaar, mahnten die Tierliebhaber zunächst ab und verlangten dann schließlich deren Auszug. Die wiederum pochten auf den Kündigungsschutz. Der Streit endete vor Gericht. Am Dienstag fiel das Urteil. Demnach muss das Paar - samt Tieren - das Anwesen bis 31. August räumen. Das Hobbyzüchter-Ehepaar äußerte sich gegenüber unserer Zeitung "schockiert" über das Urteil. Sie hätten nichts falsch gemacht, beteuerten sie. Mit Beginn des Mietverhältnisses sei klar gewesen, dass sich der Bestand an Tieren vergrößern werde. Das sah Richter Axel Hellriegel anders. Sein Urteil begründete er wie folgt: Der Mietvertrag, den die beiden Parteien per Handschlag eingegangen seien, beziehe sich auf den zu diesem Zeitpunkt unterhaltenen Tierbestand. Ursprünglich brachten die Mieter im Mai 2013 zwei Minischweine, vier Seidenhühner, zwei Hunde, eine Katze und mehrere Hasen mit. Inzwischen sind Enten und Ziegen dazugekommen, die Minischweine, Katzen, Hühner und Hasen bekamen zudem Nachwuchs. Für diese Tiere hätte der Mieter beim Vermieter eine Zulassung oder Erlaubnis einholen müssen, stellte Axel Hellriegel fest. Dies sei allerdings nicht der Fall gewesen. Entsprechend hätten sich die Hobbyzüchter einer Pflichtverletzung schuldig gemacht. Dies und mehrere Sachbeschädigungen hätten schließlich das vorliegende Urteil herbeigeführt. Axel Hellriegel erklärte, er habe alle Interessen abgewogen und sei zu dem Schluss gekommen, dass die der Vermieter überwiegen. Die relativ kurze Räumungsfrist bis 31. August begründete er damit, dass das Ehepaar in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebe und durch den Auszug keine Obdachlosigkeit drohe. Das Ehepaar kündigte an, in jedem Fall in Berufung gehen zu wollen. Bei einer neuerlichen Verhandlung wollten sie einige Dinge richtigstellen und eine zusätzliche Zeugin beibringen.