Corona-Ampel
Testpflicht bei 2G, 3G und 3G plus: Das gilt für Schüler und Kindergartenkinder in Bayern

17.11.2021 | Stand 23.09.2023, 21:51 Uhr
Symbolfoto: dpa −Foto: Sebastian Gollnow

Flächendeckend gilt in Bayern ab Dienstag 2G - und damit an vielen Stellen strengere Zugangsbeschränkungen. Für Schüler und Kindergartenkinder allerdings gelten Ausnahmen. Ein Überblick:

Kindergartenkinder

Kindergartenkinder benötigen keinen Testnachweis, heißt es auf PNP-Nachfrage aus dem Ministerium - auch nicht bei 2G. Das gelte auch für noch nicht eingeschulte Kinder über 6 Jahren. "Diese gelten als getestet Personen", sagte eine Sprecherin. Das gilt auch mit den neuen strengeren Corona-Maßnahmen: "Kindergartenkinder benötigen nach wie vor keinen Nachweis, dass sie einen Kindergarten besuchen", heißt es dazu aus dem Ministerium.

Schulkinder unter 12 Jahren

Für Schüler unter 12 ist die Regelung klar: Ihnen ist der Zugang "stets erlaubt", heißt es in den FAQ des Innenministerium. "Alle Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, stehen weiterhin getesteten Personen grundsätzlich gleich", sagt dazu auch eine Sprecherin des Gesundheitsministeriums. Schüler und Schülerinnen unter 12 Jahren müssen demnach bei 3G und 3G-plus keinen Testnachweis vorlegen - und haben auch bei 2G Zugang. Wer sich als Schüler allerdings auf diese Ausnahme beruft, "muss deren Voraussetzung glaubhaft machen", heißt es aus dem Ministerium. Konkret reicht dafür in der Regel ein Schülerausweis. Als Nachweis gilt auch eine aktuelle Schulbesuchsbestätigung oder die Vorlage eines Schülertickets in Kombination mit einem Ausweispapier. Allerdings sollte man sich vorab informieren: So können Veranstalter und Betreiber "im Rahmen des Hausrechts" auch strengere Zugangsvoraussetzungen umsetzen, betont das Ministerium.

Schulkinder ab 12 Jahren

Für Schulkinder ab 12 Jahren ist die Regelung etwas komplizierter: Weil es ab diesem Alter eine Impfempfehlung gibt, wird hier unterschieden. Gilt 3G werden Schülerinnen und Schüler getesteten Personen gleichgestellt, ebenso bei 3G-plus. Ein gesonderter Testnachweis ist nicht nötig. Bei 2G gilt derzeit eine Übergangsfrist bis Jahresende: Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßig getestet werden, werden bis dahin bei "sportlichen und musikalischen Eigenaktivitäten und Theatergruppen" zugelassen - gleich, ob geimpft oder nicht.

Ins Kino, ins Stadion oder zu Konzerten kommen Schülerinnen und Schüler über 12 Jahren dagegen derzeit nur, wenn sie geimpft oder genesen sind. Eine Sonderregelung gilt unabhängig davon für Clubs und Discos: Hier brauchen ungeimpfte Schüler schon bei grüner Corona-Ampel einen PCR-Test. Bei gelber oder roter Ampel dürfen nur Geimpfte und Genese mitfeiern.

Regelung für Hotels und Gastronomie

Für minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule auf Corona getestet werden, gilt in Bayerns Gastronomie, in Hotels und Ferienwohnungen ab sofort eine Ausnahme von der 2G-Regel. 12- bis 17-Jährige dürfen damit bis auf Weiteres auch dann Gaststätten und Hotels besuchen, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Das geht aus einer Änderungsverordnung des Gesundheitsministeriums hervor, die am Mittwoch in Kraft trat.

"Ohne diese Ausnahme könnten geimpfte Eltern nicht zusammen mit ihren nicht geimpften Kindern gastronomische Betriebe besuchen oder Beherbergungsleistungen in Anspruch nehmen", heißt es in der Begründung. Für Schülerinnen und Schüler ab zwölf Jahren gebe es erst seit 16. August eine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission.

DK

Andreas Geroldinger