Teppich-Affäre: Freispruch für Brockmann

06.06.2008 | Stand 03.12.2020, 5:51 Uhr

Da hat er gut lachen: Der Schrobenhausener Müllini-Mitbegründer und FDP-Ortsvorsitzende Oliver Brockmann verlässt das Neuburger Amtsgericht als unbescholtener Mann. Zuvor wurde er freigesprochen, weil er keine Teppiche illegal auf einem Recyclinghof entsorgt hat. - Foto: Spindler

Schrobenhausen / Neuburg (SZ) Die Teppichaffäre um Müllini-Mitbegründer Oliver Brockmann hat am Freitag vor dem Neuburger Amtsgericht ein Ende gefunden. Das Gericht sprach den Schrobenhausener vom Vorwurf frei, illegal Teppiche auf dem Steingriffer Recyclinghof abgelegt zu haben.

"Der Rechtstaat hat gesiegt", lacht Oliver Brockmann über das ganze Gesicht. Er sei froh, dass fast ein Jahr nach dem Vorfall auf dem Steingriffer Wertstoffhof die Wahrheit auf den Tisch gekommen sei. Der 24-jährige Schrobenhausener atmet auf, weil sich vor Gericht herausgestellt habe, wer die fraglichen Teppiche am 16. Juli vergangenen Jahres entgegen der dafür vorgesehenen Öffnungszeiten unberechtigt auf dem Wertstoffhof abgegeben habe.

Was sich an dem Montag im Juli vergangenen Jahres auf dem Steingriffer Wertstoffhof ereignet hat, schildert Herbert W. auf mehrfache Nachfrage von Richterin Renate Bapst. Er fahre öfter zum Wertstoffhof, wohl auch im Juli vergangenen Jahres, räumt der 46-Jährige ein. In dem Monat habe er auf einem ausgeliehenen Anhänger einen tropfnassen Teppich zusammengerollt transportiert. Weil er am nächsten Tag in den Urlaub fliegen wollte und so ein nasser Teppich erbärmlich stinke, habe er die ehemalige Fußbodenabdeckung zum Recyclinghof Steingriff geschafft.

Dort habe er die erste zuständige Dame – Zeugin Ingeborg Z. – gefragt, ob das so möglich sei. Die habe ihm aber, wie sich selber vor Gericht noch erinnert, eine Absage erteilt. Außerhalb der für die Sperrmüllannahme vorgesehenen Zeiten – dafür stehen die Container immer diens- und freitags offen –, dürfe sie keine Ausnahme machen. W. solle doch nach Gerolsbach fahren, dort würden sie nicht so pingelig sein, habe Z. ihm geraten. "Da bin ich narrat geworden", so W., und habe die Teppiche vor dem Container abgelegt. Sie könne sich ja das Nummernschild aufschreiben, habe er Z. noch entgegengeschleudert und die Bemerkung draufgesetzt, da müsse man mal einen Leserbrief schreiben . . .

Genau den Vorfall habe sie so auch an die Landkreisbetriebe nach Neuburg gemeldet, weiß Z. noch ganz genau. Und auf einem Zeitungsbild vom 18. Juli will sie Oliver Brockmann als Übeltäter erkannt haben. Das bestätigt sie auch am Tisch von Richterin Bapst. Doch als Z. aufgefordert wird, sich im Saal nach dem Müllfrevler umzuschauen, gibt sie klein bei. Der Mann sei so zwischen 30 und 35 Jahren alt gewesen, gibt Z. an. Und Brockmann habe sie mehrfach in der SZ gesehen: mal mit, mal ohne Brille, mal etwas schlanker, mal etwas fester . . . Aber nach so langer Zeit könne sie nicht mehr genau sagen, wer die Teppiche entsorgt habe.

Etwas verwundert wendet sich Brockmann an Klaus Färber von den Landkreisbetrieben. Er hat den Bußgeldbescheid über 300 Euro an Brockmann geschickt. Warum habe er das Bußgeld aufgebrummt bekommen, wenn die Landkreisbetrieb doch Ws. Autokennzeichen gekannt hätten? Richterin Bapst antwortet dem Schrobenhausener FDP-Ortsvorsitzenden: "Das ist halt passiert." Ganz so leicht will Brockmanns Anwalt Andreas Schlögel Färber aber nicht auslassen. Ihm erscheint die Ermittlungsarbeit der Landkreisbetriebe doch eher dürftig. Das lässt Färber nicht auf sich sitzen. Wertstoffhofbetreuerin Z. habe sich damals eben 100-prozentig an Brockmann erinnert.

Für Schlögel ist der Fall klar. W. habe die Tat zugegeben, damit sei sein Mandant Brockmann freizusprechen. Nach 32 Minuten unterbricht Richterin Bapst die Verhandlung, um sich 30 Sekunden Zeit für die Urteilsfindung zu nehmen. Renate Bapst schließt sich Schlögel an, und spricht Brockmann frei, weil er die Tat nicht begangen habe. Die Kosten des Verfahrens habe die Staatskasse zu tragen.