München
Teilerfolg für Ex-Bürgermeister in Spanneraffäre

Frauen unter den Rock fotografiert: Landgericht München wertet das als Ordnungswidrigkeit

17.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:13 Uhr

München/Scheyern (DK) Ist es wirklich nicht strafbar, Frauen unter den Rock zu fotografieren? Eigentlich unvorstellbar. Und so wollte Richterin Elisabeth Ehrl Voyeuren auch keinen Freifahrtschein ausstellen. Albert Müller, Ex-Bürgermeister der Gemeinde Scheyern (Kreis Pfaffenhofen) ist in seiner Berufungsverhandlung trotzdem mit einem blauen Auge davongekommen – das Gericht kassierte das Urteil des Amtsgerichts, das Müller wegen Beleidigung verurteilt hatte.

Weil sich der 57-Jährige bei seiner Festnahme gewehrt und einen Polizisten verletzt hatte, wurde er dennoch verurteilt. Vom Vorwurf der Beleidigung blieb aber lediglich eine Ordnungswidrigkeit wegen Belästigung der Allgemeinheit. „Man kann nicht als Ergebnis dieses Urteils sagen, dass unter den Rock fotografieren für immer und alle Zeit nur eine Ordnungswidrigkeit ist. Man muss sich jeden Einzelfall anschauen“, sagte Ehrl. „Es gibt faktisch eine Gesetzeslücke.“ Nicht abfinden mit dem Urteil will sich allerdings der Verkäufer der Münchener Obdachlosenzeitung BISS, der Müllers Aktion beobachtet und die Polizei verständigt hatte. Dirk Schuchardt will an Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) schicken. „Es kann einfach nicht sein, dass es kein Straftatbestand ist, einer Frau unter den Rock zu fotografieren. Seite 2 und 15