Ingolstadt
Straffällig - was nun?

Verein Jugendhilfe Region 10 feiert 30-jähriges Bestehen - Langjährige Erfahrung in der Betreuung junger Leute

18.10.2019 | Stand 02.12.2020, 12:48 Uhr
Ein Mottokuchen zum Jubiläum: Geschäftsführerin Margot Kreuzberger, die Vorsitzenden Elke Dittrich und Werner Polaczek, Prof. Hans-Jürgen Göppner (Gründungsvorsitzender) und Christine Metzger (stellvertretende Geschäftsführerin) bei der 30-Jahr-Feier des Vereins Jugendhilfe Region 10. −Foto: Eberl

Ingolstadt (DK) Sein 30-jähriges Bestehen feierte am Freitag der Verein Jugendhilfe Region 10. Der Verein war 1988 gegründet worden, um straffällige Jugendliche und Heranwachsende aus der Stadt Ingolstadt und den Landkreisen Pfaffenhofen, Eichstätt und Neuburg-Schrobenhausen durch sozialpädagogisch ausgebildete Fachkräfte ambulant zu betreuen.

Beim Festakt im Martin-Luther-Saal der Evangelischen Kirchengemeinde St. Matthäus machten die Vorsitzende Elke Dittrich und Hans-Jürgen Göppner, emeritierter Professor der Katholischen Universität Eichstätt, Gründungsmitglied und ehemaliger Vorsitzender des Vereins, die Notwendigkeit einer solchen Einrichtung deutlich. Zum aktuellen Thema "Verändertes Heranwachsen in der Welt digitaler Medien, Risiken, Potenziale und Möglichkeiten von Prävention" sprach Daniel Hajok, Gründungsmitglied der Arbeitsgemeinschaft Jugend und neue Medien und Honorarprofessor an der Uni Erfurt.

Der Verein Jugendhilfe Region 10 kann auf eine langjährige Erfahrung in der ambulanten Betreuung von Jugendlichen und Kindern zurückblicken. Er schöpft die besonderen Rechtsfolgen, die das Jugendgerichtsgesetz für jugendliche Täter vorsieht, durch ein ortsnahes Angebot aus. Denn das Jugendstrafrecht ist geprägt von dem Anspruch, auf kriminelles Verhalten Jugendlicher, das auf erzieherischen Defiziten beruht, mit jugendadäquaten erzieherischen Maßnahmen entgegenzuwirken.

Das Angebot wurde nach wenigen Jahren auf die präventive Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in schwierigen Lebenslagen ausgeweitet. Gemäß Sozialgesetzbuch VIII sollen Kinder und Jugendlichen in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen werden.