Neuburg
Strafe wegen Hand auf Oberschenkel

31-Jähriger wegen sexueller Belästigung einer Jugendlichen zu 100 Euro Geldstrafe verurteilt

25.08.2017 | Stand 02.12.2020, 17:36 Uhr
Symbolbild Gericht −Foto: David-Wolfgang Ebener/dpa

Neuburg (DK) Nach sexuellen Übergriffen in der Silvesternacht 2016 in Köln wurden Gesetze verschärft. Das hat nun ein Asylbewerber am Neuburger Amtsgericht zu spüren bekommen: Er wurde wegen sexueller Belästigung verurteilt, weil er einem Mädchen seine Hand auf den Oberschenkel gelegt hat.

Es ist eines der ersten Urteile in Neuburg, bei dem der als „Domplattenparagraf“ bekannte Gesetzestext zur Anwendung gekommen ist. Der geänderte Paragraf, der sich mit der Straftat der sexuellen Belästigung befasst, war 2016 als Folge der vorangegangenen Silvesternacht ins Strafgesetzbuch aufgenommen worden – nach den Vorfällen auf der Kölner Domplatte, als vorwiegend junge Migranten aus Nordafrika massenhaft Frauen sexuell bedrängt hatten. Wie weit dabei die sexuelle Belästigung gefasst wird, wurde am Freitag bei dem Prozess gegen den 31-jährigen Mann aus Pakistan deutlich. Amtsrichterin Bettina Mora verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 100 Euro. Er hatte einem 17-jährigen Mädchen seine Hand auf den Oberschenkel gelegt. Nicht mehr und nicht weniger.

Am Montagabend, 5. Juni, gegen 18.20 Uhr saß die Jugendliche in der Nähe eines etwas außerhalb gelegenen Bahnhofs in einem Neuburger Ortsteil auf einer Parkbank, als der Mann mit seinem Fahrrad dazukam. „Er hat sich neben mich hingehockt und mich gefragt, wie er nach Ingolstadt kommt“, sagte die 17-Jährige aus. Sie habe es ihm erklärt, er sei daraufhin aufgestanden, zu seinem Fahrrad gegangen, dann aber zurückgekehrt und habe sich wieder zu ihr gesetzt – diesmal Bein an Bein. „Er hat auf seinem Handy Google Maps gezeigt und wollte die genaue Richtung wissen. Und während er das gesagt hat, hat er seine Hand auf meinen Oberschenkel gelegt“, sagte das Mädchen unaufgeregt. Sie sei daraufhin sofort aufgestanden und mit ihrem Moped weggefahren, auch der Mann sei mit dem Fahrrad weggefahren.

Gab es irgendwelche Anzüglichkeiten? Gab es ein Zudrücken, ein Streicheln? Ist die Hand gewandert? Richterin Mora fragte ganz genau nach. Doch die 17-Jährige schüttelte den Kopf. Die Hand lag auf dem Oberschenkel. Das war’s.

Der Angeklagte beteuerte über seinen Dolmetscher seine Unschuld, einen Anwalt hatte er nicht. „Ich weiß von gar nichts, was da passiert ist.“ Zur Zeit des Ramadans habe er das Haus nur selten verlassen, an diesem Tag gar nicht. Er habe das Mädchen zum ersten Mal gesehen, als es mit der Polizei zu seiner Unterkunft kam, am Tag nach der Tat. Die 17-Jährige hat ihn dabei eindeutig identifiziert. Und auch am Freitag war sie sich ganz sicher – auch auf mehrfaches Nachhaken der Richterin.

Staatsanwältin Carola Sciurba sah den Tatvorwurf durch die „glaubhafte Aussage“ der Zeugin als erwiesen an. „Die vom Angeklagten getätigte Handlung war eindeutig sexuell motiviert. Es gibt keinen Grund, warum der Angeklagte seine Hand auf den Oberschenkel gelegt hat.“

Richterin Bettina Mora folgte dieser Argumentation. Sie blieb in ihrem Urteil aber unter der von der Staatsanwältin geforderten Strafe von 30 Tagessätzen à zehn Euro und reduzierte sie auf zehn Tagessätze. „Sie waren eindeutig an diesem Tag auf dieser Parkbank. Die Zeugin hat keinerlei Belastungseifer gezeigt und nüchtern geschildert, was passiert ist“, sagte sie. Die Hand habe er auf den Oberschenkel in Richtung Gesäß gelegt, und dafür habe es keinen Grund gegeben, außer einer sexuellen Motivation. „Von der Erheblichkeit her liegt die Tat wirklich am unteren Rand des Straftatbestandes“, betonte die Richterin. „Nichtsdestotrotz muss man sehen, dass die Frau minderjährig ist und sich allein in diesem Park befand.“ Zu Gunsten des Angeklagten sprach lediglich, dass er seit seiner Ankunft in Deutschland noch nicht straffällig geworden war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

SEXUELLE   BELÄSTIGUNG

Im Strafgesetzbuch regelt der Paragraf 184i, was unter sexueller Belästigung zu verstehen ist. In Kraft getreten ist er im November 2016. Im Wortlaut heißt es in dem Gesetzestext:

 

Wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn nicht die Tat in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

In besonders schweren Fällen ist die Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.

 

Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält. | DK