Strafe muss den Vorteil übersteigen

17.10.2018 | Stand 02.12.2020, 15:26 Uhr

Zur DK-Berichterstattung über die Brunnstube:Jahrhundertelang ruhte die Brunnstube und ihr Geheimnis im Haunstetter Forst.

Vier Generationen Einwohner aus Wiesenhofen und Kaldorf sowie Heimatforscher aus Beilngries überwachten dieses geschichtsträchtige Areal wie ihren Augapfel. Der seltsame Flurname in dem großen fürstbischhöflichen Forst auf der Jurahöhe zwischen Beilngries und Greding erregte die Gemüter wegen der vielen ungelösten Fragen. Jetzt ist alles unwiederbringlich zerstört, beiseite geräumt durch die Planierraupe der Firma Bögl. Nach Bekanntwerden der Tatsachen wurden Behörden und die Öffentlichkeit durch die Firma Bögl "informiert": die Firma habe "stets die vorgeschriebenen Vorab-Besichtigungen erledigt". Sie sei "bislang auf keine Bodendenkmäler gestoßen". Die Brunnstube war eines der bestgeschützten Bodendenkmäler im Landkreis Eichstätt. Allen einschlägig damit befassten Institutionen wie den Forstbehörden, den Kreisheimatpflegern, der Bayerischen Denkmalpflege, den Vertretern der Firma Bögl, den Bürgermeistern der Stadt Beilngries war die Brunnstube und deren Gefährdung durch die schrittweisen Erweiterungen der Abbaugenehmigungen bekannt. Es fanden Begehungen vor Ort mit allen Beteiligten statt. Darüber wurden Protokolle angefertigt. "Die im Abbaugebiet bekannten Bodendenkmäler (Grabhügel und Brunnstube) sind vor dem Beginn der industriellen Nutzung sachgerecht zu sichern. Bereits im Vorfeld sind Art und Umfang der erforderlichen Maßnahmen abzuklären. " Das Bayerische Landesamt für Bodendenkmalpflege hat die Grabhügel und den Brunnen in Lageplänen exakt erfasst und inventarisiert, für jedermann einzusehen. Die Erweiterung des Abbaugebietes um 33 Hektar 1997 war mit exakten Auflagen verbunden. Diese sind der Firma bekannt und wurden jeweils aktualisiert. Dafür gibt es Zeugen.

Uns geht es um den Erhalt des Kulturerbes unserer Heimat. Der Firma Bögl geht es um den Fortgang des Steinabbaus und damit um den Gewinn. Es entstehen der Firma Kosten für die Ausgrabung und Erforschung der Funde. Deshalb werden, wie
so oft, Tatsachen geschaffen: mit der Planierraupe. Es folgen Dementis, Nichtwissen wird vorgeschützt, am Schluss werden menschliche Fehler eingestanden. Aber: keine Verzögerung beim Abbau und keine unkalkulierbaren Kosten. In der Regel eine milde Strafe und Ermahnung. Eine vorsätzliche Zerstörung müsste streng geahndet werden, mit einer Strafe, die den wirtschaftlichen Vorteil der Firma weit übersteigt. Die zerstörte Brunnstube muss zumindest ein Warnsignal für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft sein.

Wolfgang Brand,

Beilngries