Hilpoltstein
Strafe für falsche Aussage

10.01.2017 | Stand 02.12.2020, 18:49 Uhr

Hilpoltstein (rsc) Als ihr Lebensgefährte kurz vor einer Lüge stand, besann sich die Angeklagte: Nach einer kurzen Beratung mit ihrem Verteidiger räumte Adessa F. (Namen geändert) eine Falschaussage vor Gericht im Juni vergangenen Jahres ein.

Richterin Birgit Eckenberger verurteilte die 19-jährige Hilpoltsteinerin daraufhin nach Jugendrecht zu 30 Stunden gemeinnütziger Arbeit und einem Freizeitarrest.

Adessa F. musste im Juni 2016 vor dem Schwabacher Amtsgericht in einem Verfahren gegen ihren Freund Peter S. als Zeugin aussagen. "Er hat mich nicht geschlagen", hatte sie damals einen Vorfall vom Februar geschildert. In Hilpoltstein war das Paar nachts gemeinsam mit Andreas K. unterwegs und angetrunken in Streit geraten. Nach den Feststellungen des Amtsgerichts vom Juni ist es dazu gekommen, weil K. seine Verliebtheit preisgegeben hatte.

"Mit Adessa hast du einen tollen Fang gemacht", sagte er zu Peter S. und erklärte, er habe ebenfalls ein Auge auf sie geworfen. S. hatte daraufhin beide geohrfeigt. So jedenfalls die Anklage vom Juni. Vor Gericht gestand Peter S. den Schlag gegen Andreas K. Die Gewalt gegen seine Freundin leugnete er mit deren Unterstützung. Das Gericht überzeugten sie damit nicht. S. wurde wegen beider Delikte verurteilt. Der Staatsanwalt leitete danach ein Ermittlungsverfahren wegen Falschaussage gegen Adessa F. ein.

In der Beweisaufnahme hörte das Amtsgericht diesmal zwei Zeugen. Andreas K. bestätigte den Schlag gegen Adessa F. Ein Polizeibeamter schilderte, ihr Gesicht sei in jener Nacht einseitig geschwollen gewesen, was er auf eine Ohrfeige zurückgeführt habe. Adessa F. blieb indes noch bei ihrer Darstellung. Als dann aber ihr Lebensgefährte die Ohrfeige gegen die Freundin im Zeugenstand leugnete, verschärften Birgit Eckenberger und Staatsanwalt Daniel Wagner den Druck.

"Wenn Sie bei dieser Aussage bleiben, leite ich umgehend ein Verfahren gegen Sie ein", drohte der Anklagevertreter. Richterin Birgit Eckenberger wies auf das Urteil vom Juni hin. "Sie sind wegen beider Schläge verurteilt worden und Sie haben keine Berufung eingelegt", sah Eckenberger die Ohrfeige gegen Adessa F. als bewiesen an.

Peter S. war erst im Herbst 2015 auf Bewährung aus Jugendhaft entlassen worden. Über ihm schwebte deshalb ein Bewährungswiderruf wegen des Verfahrens im Juni, gegen den er Beschwerde eingelegt hat. Ein neues Strafverfahren gegen ihn hätte seine Chancen in dieser Angelegenheit wohl auf Null reduziert. Adessa F. entschloss sich deshalb, die Notbremse zu ziehen.