Bamberg/Coburg
Strafbefehl gegen Bamberger Oberbürgermeister

08.01.2021 | Stand 16.01.2021, 3:33 Uhr
Eine Statue der Justitia hält eine Waage in ihrer Hand. −Foto: picture alliance / David Ebener/dpa/Archiv

Das Amtsgericht Bamberg hat einen Strafbefehl gegen den Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke erlassen. Der SPD-Politiker habe Dienstgeheimnisse verletzt, teilte die Staatsanwaltschaft Coburg am Freitag mit. „Auch wenn die Geldstrafe nur 60 Tagessätze beträgt, habe ich sofort Einspruch eingelegt“, hatte Starke schon vor Bekanntgabe der Ermittlungsergebnisse erklärt.

Vor der Kommunalwahl im Frühjahr 2020 hatte die SPD in Bamberg Briefe an Wahlberechtigte in deren Muttersprache versendet. Die Adressen und Staatsangehörigkeiten bekam die SPD nach eigenen Angaben vom Ordnungsamt. Die Herausgabe von Adressen für Wahlwerbung sei erlaubt, aber nicht die Angabe der Staatsangehörigkeit, heißt es in einer Stellungnahme aus dem Rathaus. „Dies wurde übersehen.“

„Als Dienstherr der Stadtverwaltung bedauere ich diesen Fehler sehr und entschuldige mich dafür“, betonte Starke. Er habe aber nicht bewusst gegen das Meldegesetz verstoßen. In Zukunft soll „ein solcher Fehler“ vermieden werden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelte nach eigenen Angaben auch gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle und die Leiterin des Sachgebietes Pass- und Meldewesen. Das Verfahren gegen den Leiter der Wahlgeschäftsstelle sei nach Zahlung einer Geldauflage eingestellt worden. Die Ermittlungen gegen die Leiterin des Sachgebiets Pass- und Meldewesens seien fallen gelassen worden.

Mitteilung der Staatsanwaltschaft

Stellungnahme des Oberbürgermeisters

dpa