Steuern - Für Steuerhinterzieher wird es teuer

27.09.2014 | Stand 02.12.2020, 22:11 Uhr

Steuersünder machen mittels Selbstanzeige zunehmend reinen Tisch. Schnell sein kann sich lohnen, denn ab 2015 wird der Schritt in die Steuerehrlichkeit wesentlich teurer.

Steuersünder machen mittels Selbstanzeige zunehmend reinen Tisch. Schnell sein kann sich lohnen, denn ab 2015 wird der Schritt in die Steuerehrlichkeit wesentlich teurer.

Aus Angst vor Bestrafung ging bei den Finanzämtern in den ersten sechs Monates dieses Jahres eine Flut an Selbstanzeigen ein. Von Sylt bis Garmisch-Partenkirchen beendeten 22.546 Steuersünder ihr kriminelles Treiben und zeigten sich bei den Steuerbehörden selbst an. Experten sprechen auch vom ?Hoeneß-Effekt?. Im kompletten Jahr 2013 lag die Zahl der Selbstanzeigen bei 26.000 ? das wurde 2014 fast schon nach der Jahreshalbzeit erreicht. Allein im Zeitraum von Januar bis März 2014 kam es für den Fiskus zu Mehreinnahmen von 428 Millionen Euro.

Staat zieht neue Seiten auf

Jahr für Jahr gehen der Staatskasse durch Steuerbetrüger Milliardenbeträge durch die Lappen. Um an sein Geld zu kommen, verschärft der Staat nun seine Gangart. Wer als Steuersünder überführt wird, dem drohen ab 2014 empfindliche Geld- oder Haftstrafen bis zu zehn Jahre. Die vorenthaltenen Erträge der vergangen zehn Jahre müssen nachversteuert werden, obendrauf kommt ein Strafzins von jährlich sechs Prozent.

Wie die Selbstanzeige funktioniert

Wer zurück in die Steuerehrlichkeit möchte, kann Eigeninitiative zeigen und über den Weg der Selbstanzeige reinen Tisch machen. Dabei genügt ein einfacher Brief an das Finanzamt, in dem man fehlerhafte Angaben in bereits abgegebenen Steuererklärungen korrigiert oder für die alten Jahre nachträglich eine fehlende Steuererklärung einreicht. Die Selbstanzeige wirkt strafbefreiend, falls einem das Finanzamt noch nicht auf der Spur war.

Rasch zahlen
Die geschuldeten Steuern müssen vollständig gezahlt werden, samt der sechs Prozent Zinsen pro Jahr. Sind mehr als 50.000 Euro an Steuern hinterzogen worden, ist eine Selbstanzeige zunächst nicht strafbefreiend. Die Strafverfolgung wird nur dann eingestellt, wenn der Betroffene eine ?freiwillige? Zusatzzahlung in Höhe von fünf Prozent der verkürzten Steuern zugunsten der Staatskasse leistet. Die Selbstanzeige ist nur wirksam, wenn der komplette Betrag meist innerhalb eines Monats bezahlt wird. Da hilft es auch nichts, wenn der reuige Steuersünder derzeit kaum Geld hat.

Strafen werden verschärft
Wer der Strafe entgehen möchte, muss ab kommendem Jahr sämtliche Steuererklärungen der zurückliegenden zehn Jahre vollständig korrigieren. Bisher gilt noch eine Verjährungsfrist von fünf Jahren. Ebenfalls eine neue Regelung wird es bei den Strafzuschlägen geben. In Zukunft soll schon ab einer Steuerhinterziehung von 25.000 Euro zehn Prozent Strafzuschlag erhoben werden, ab 100.000 Euro werden 15 Prozent fällig, ab einer Million Euro sogar 20 Prozent.

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>