Steuererklärung - Werbungskosten bringen Geld

01.05.2016 | Stand 02.12.2020, 19:53 Uhr

Als Arbeitnehmer ist vor allem die Anlage N von Interesse. Denn mit den Werbungskosten lässt sich ordentlich Steuern sparen.

Die Anlage N zur Steuererklärung ist für Arbeitnehmer besonders wichtig. Denn mit den auf Seite 2 und 3 einzutragenden Werbungskosten können sie richtig Geld sparen. Das lohnt sich allerdings nur dann, wenn sie Kosten von mehr als 1.000 Euro zusammenbringen. Denn jeder aktive Arbeitnehmer erhält automatisch einen Pauschbetrag in dieser Höhe ? kein weitere Nachweis erforderlich. Für Pensionäre oder Betriebsrentner gibt es den abgespeckten Pauschbetrag von 102 Euro. Mit der Pendlerpauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer (Zeilen 31-39) schafft man bereits bei 220 Arbeitstagen und einem Arbeitsweg von 16 Kilometern leicht den Sprung über den Pauschbetrag.

Tipp: Die Pauschale können sogar Mitfahrer einer Fahrgemeinschaft in ihrer Steuererklärung ansetzen.

Kosten für den Firmenwagen absetzen
Wer einen Firmenwagen hat, der auch privat zum Einsatz kommt und diesen geldwerten Vorteil nach der Ein-Prozent-Regel versteuert, kann nach einem Urteil des Finanzgericht Düsseldorf vom 4. Dezember 2014 (Az. 12 K 1073/14 E) sämtliche selbst getragene Benzinkosten für das Fahrzeug in voller Höhe als Werbungskosten steuerlich geltend machen. Das letzte Wort in diesem Streit wird allerdings noch der Bundesfinanzhof haben (Az. VI R 2/15).

Mitgliedsbeiträge für Gewerkschaften und Berufsverbände
sind in voller Höhe gegen Nachweis als Werbungskosten absetzbar (Zeile 40). Ausgaben für Arbeitsmittel (Werkzeuge, Computer, Büromaterial, Fachbücher, Büromöbel, Berufskleidung) sind bis zu Anschaffungskosten von 410 Euro netto sofort absetzbar, darüber muss der Kaufpreis auf die Nutzungsdauer des Gegenstandes abgeschrieben werden ? bei Notebooks über drei Jahre.

Tipp: Für Arbeitsmittel gibt es eine interne ?Nichtbeanstandungsgrenze? von 110 Euro. Bei Kosten bis zu dieser Höhe (Zeilen 41/42) fragt kein Finanzbeamter mehr nach und hakt die geltend gemachten Aufwendungen ab.

Diese Werbungskosten sind auch ohne Nachweis absetzbar
Auch ohne Nachweise gehen beim Finanzamt einige Kosten durch (Zeile 46-48). So sind Bankgebühren für das Gehaltskonto jährlich mit 16 Euro pauschal als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Kosten für Bewerbungen nur in nachgewiesener Höhe. Sind keine Belege vorhanden, können Verbraucher die entstandenen Kosten schätzen (Finanzgericht Köln, Az. 7 K 932/03). Aufwendige Bewerbungsmappen veranschlagen die Juristen mit 8,70 Euro, einfache Internet-Bewerbungen noch mit 2,60 Euro.

Doppelter Haushalt:
Auch die Kosten einer Zweitwohnung am Arbeitsort lassen sich als Werbungskosten geltend machen: Mietaufwendungen bis maximal 1.000 Euro monatlich, Verpflegungspauschalen in den ersten drei Monaten sowie 0,30 Euro je Entfernungskilometer für Familienheimfahrten am Wochenende.

Party mit dem Finanzamt

Selbst die Abschiedsfeier bei einem Arbeitgeberwechsel dürfen in voller Höhe als Werbungskosten abgesetzt werden (Urteil des Finanzgerichts Münster vom 29.5.2015 (Az. 4 K 3236/12 E). Voraussetzung: Zu der Feier waren nur Kollegen und Geschäftspartner eingeladen. Auch anteilige Werbungskosten bei einer Geburtstagsfeier mit Kollegen im Gästekreis können Sie geltend machen (Urteil des BFH vom 8. Juli 2015, Az. VI R 46/14).

Geldanlage-Vergleich: Diese Zinsen gibt es derzeit bei Tagesgeld, Festgeld und Sparbriefen." domain="www.donaukurier.de" class="more" target="_blank"%>