Dollnstein
Stellungnahmen zum neuen Baugebiet Pfaffenbügel II

08.03.2021 | Stand 11.03.2021, 3:33 Uhr

Dollnstein - Für das neue Baugebiet Pfaffenbügel II mit anschließender Billigung des Bebauungsplanentwurfes haben die Stellungnahmen im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit auf der Tagesordnung gestanden.

Raphael Schneider vom Nürnberger Planungsbüro TB Markert erläuterte die Stellungnahmen. Darin wurden der Nachweis für Wohnbaulandbedarf, flächensparende Bauformen und der angrenzende Wald aufgeführt. Außerdem ging es um die Anpassung der Festsetzungen des Bebauungsplans, die neue bayerische Bauordnung in Bezug zu den Abstandsflächen und den Artenschutz.

Zum Nachweis für Wohnbaulandbedarf und zur Forderung nach vorrangiger Nutzung vorhandener Flächenpotenziale erklärte Schneider, dass dieses Plangebiet bereits ein vorhandenes Flächenpotenzial darstellt und in der 3. Flächennutzungsplan-Änderung von 1994 als Reservefläche aufgenommen wurde.

In einer weiteren Stellungnahme wurde angeregt, dass ein Nachweis bezüglich der Anwendung von flächensparenden Bauformen festzuhalten ist. Zur Annahme, dass nur freistehende Einfamilienhäuser und ein Doppelhaus geplant sind und dies eine flächenintensive Bauform darstellt, wies Schneider hin, "dass die Bauweise als Einzel- und Doppelhäuser festgesetzt ist, diese Auslegung aber nicht gleichzeitig bedeutet, dass ein Einzelhaus als freistehendes Einfamilienhaus gebaut wird". Laut Definition ist ein Einzelhaus ein Baukörper mit allseitigem Grenzabstand und kann daher auch ein Mehrfamilienhaus sein. Schneider schlug vor, den Anregungen teilweise zu folgen, jedoch an den Planungen festzuhalten und eine Prognose der zukünftigen Bebauung als Hinweis im Bebauungsvorschlag aufzuführen.

Zum Thema des angrenzenden Waldes stellte Schneider klar, dass die Gefahr von umstürzenden Bäumen im Bebauungsplan berücksichtigt werden muss. So wird der geplanten Baugrenze zur Baumfallgrenze im Westen vom Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugestimmt und im Osten ist ausreichender Abstand durch die Festsetzung einer Grünfläche vorhanden. In der Stellungnahme wurden Mehrbelastungen für die westlichen Waldbesitzer wie Bewirtschaftungserschwernisse aufgrund grenznaher Baumfällungen, eine erhöhte Verkehrssicherungs- pflicht und ein höheres Haftungsrisiko aufgezählt. Dazu erklärte Schneider, die Verkehrssicherungspflicht obliege immer dem Waldbesitzer, unabhängig von einer Bebauung.

Die ermöglichte Bebauung führt zu gewisser Risikoerhöhung für die Baugrundbesitzer und daher empfahl er, bei der Grundstücksvergabe eine Haftungsausschlusserklärung zu prüfen, sowie die Waldbesitzer vor Inkrafttreten des Bebauungsplanes auf die Mehrbelastungen hinzuweisen.

Des Weiteren erklärte Schneider, dass sich der angrenzende forstwirtschaftliche Weg nicht innerhalb des Geltungsbereiches befindet und Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Abfällen im Wald nicht im Rahmen des Bebauungsplans möglich sind.

Weiter regte er an, die Festsetzungen zu Einfriedungen, Auffüllungen und Bepflanzungen anzugleichen, eine geänderte Regelung aufzunehmen, um grenzständige Giebelgaragen weiterhin zu ermöglichen, den Immissionsschutz als Hinweis im Planblatt aufzunehmen und in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde im weiteren Verfahren einen artenschutzrechtlichen Fachbeitrag erstellen beziehungsweise eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung durchführen zu lassen.

Der Marktgemeinderat billigte einstimmig den Bebauungsplanentwurf und beschloss die Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Er beauftragte die Verwaltung und das Planungsbüro mit der Durchführung dieser Verfahrensschritte.

myn