Pfaffenhofen
Stellplatzablöse in Pfaffenhofener Altstadt wird teurer

Bauausschuss erlässt neue Satzung

22.11.2020 | Stand 26.11.2020, 3:33 Uhr
Die Stellplatzsatzung im Innenstadtbereich (hier die Auenstraße) kann fast nur noch mit Tiefgaragen erfüllt werden. −Foto: Ermert

Pfaffenhofen - Nach gut fünf Jahren hat die Stadt Pfaffenhofen ihre Kfz-Stellplatzsatzung wieder überarbeitet. Künftig können bei Neubauprojekten im Altstadtgebiet vorgeschriebene Parkplätze nur noch dann abgelöst werden, wenn mindestens ein Stellplatz je Wohneinheit gebaut wird. Die Ablösesumme soll zudem auf 12500 Euro pro Stellplatz erhöht werden. Im Gegenzug kann durch Car-Sharing-Angebote die vorgeschriebene Stellplatzzahl reduziert werden. Die Änderungen hat der Bauausschuss des Stadtrats in seiner jüngsten Sitzung gebilligt.

Neu erlassen wird auch die Fahrradabstellplatzsatzung. Sie wird im wesentlichen nicht mehr nur für Wohngebäude im Altstadtgebiet gelten. Die vorgeschriebenen Mindestbreite je Radlstellplatz wird aber von 0,8 auf 0,5 Meter reduziert. Auch diese Überarbeitung wurde einstimmig verabschiedet.

mck