"Stadtrat hat unwiederbringliche Jahrhundertchance vertan"

19.02.2019 | Stand 02.12.2020, 14:36 Uhr

Zur Diskussion um die Stellplatzsatzung (SZ vom 7. und 14. Februar):Die jetzt im Stadtrat entbrannte Diskussion um die Änderung der Stellplatzsatzung der Stadt Schrobenhausen löst bei uns schon einigermaßen Verwunderung aus, zumal die Auslöser eines solchen Umdenkens wieder einmal - so wie fast immer - verschwiegen werden.



Bereits am 24. Juli 2017 haben wir in einem Brief an Bürgermeister Stephan auf Mängel am städtischen Parkplatzmanagement hingewiesen. Dieser Brief ging auch an alle Fraktionen des Stadtrates und an die Bauverwaltung. Grund war, dass bei der Genehmigung des Bauvorhabens der Caritas zwischen Bräuhiasengasse, Ulrich-Peißer-Gasse und Bartengasse die Ablösung der nach der Stellplatzsatzung der Stadt notwendigen Stellplätze genehmigt wurde. Die Ablösung von Stellplätzen bedeutet immer, dass die auf dem eigenen Grundstück notwendigen und zu errichtenden Stellplätze zu Lasten der Allgemeinheit in den öffentlichen Raum verlagert werden.

Dies hat zur Folge, dass von den 24 notwendigen Stellplätzen nur 17 auf dem Baugelände errichtet werden und die restlichen 7 Stellplätze zu Lasten der Innenstadtbewohner und der zum Parken benutzten Außenbereiche verteilt werden. Mit dieser Genehmigung zur Ablösung der nach der Stellplatzsatzung der Stadt Schrobenhausen auf dem Grundstück herzustellenden Stellplätze wurde durch den Stadtrat eine wohl unwiederbringliche Jahrhundertchance zur Entschärfung der künftigen Parkplatzsituation in der Innenstadt Schrobenhausens und damit ein konstruktives Instrument zum Stellplatzmanagement vergeben.

Bedauerlich ist dabei insbesondere, dass die Genehmigung zur Stellplatzablösung auch auf der Grundlage eine unrichtigen Interpretation der eigenen Stellplatzsatzung erfolgte. Das Gesamtbaugrundstück ist erschlossen durch die Anbindung an die Bräuhiasengasse, die Ulrich-Peißer-Gasse und die Bartengasse. Eine idealere Situation für den Bau einer Tiefgarage lässt sich in der Innenstadt wohl kaum noch finden, zumal durch die Zusammenlegung verschiedener Grundstücke ein Areal in ausreichender Größe geschaffen wurde.

Durch den Verzicht einer Tiefgarage wurde die Verschärfung der Parkplatzsituation in der Innenstadt und auch die Belastung der Bewohner der angrenzenden Seitenstraßen durch die Verlagerung des Stellplatzbedarfes durch die Nichterfüllung der eigenen Stellplatzpflicht zur Vermeidung einer eigenen finanziellen Belastung in Kauf genommen. Eine Sozialverpflichtung gegenüber der Allgemeinheit wurde vernachlässigt.

Und hier hätte die Fürsorgepflicht des Stadtrates zu Gunsten der Allgemeinheit durch die reglementierende Anwendung der Stellplatzsatzung einsetzen müssen. Die Ablösung der Stellplatzpflicht hätte nicht genehmigt werden dürfen. In der letzten Stadtratssitzung wurde im Hinblick auf die Stellplatzregelung beim sozialen Wohnungsbau eine Modifizierung der Stellplatzsatzung angesprochen. In diesem Zuge könnte die Stellplatzsatzung auch im Hinblick auf eine reglementierende Lösung in Richtung einer zwingenden Verpflichtung zur Schaffung der notwendigen Stellplätze auf dem einen Grundstück erfolgen. Der allgemeine Hinweis in § 4 Abs. 1 Satz 2 der Stellplatzsatzung (Ablöse der Stellplatz- und Garagenbaupflicht - hierauf besteht kein Rechtsanspruch) bringt zu wenig Druck zur Umsetzung der Verpflichtung zur Schaffung der Stellplätze.

Erst jetzt, nachdem diese Jahrhundertchance vertan ist - aus welchen Gründen auch immer -, kommen (wohl ausgehend von unserer Kritik? ) unter anderem entsprechende Änderungsanträge durch die CSU und das Bauamt.

Die Verwaltung muss durch eine klare Regelung die Möglichkeit erhalten, bereits im Vorfeld der Planungen auf die Einhaltung der Schaffung der notwendigen Stellplätze auf dem Grundstück zu drängen. Rein wirtschaftliche Aspekte können nicht die Begründung zur Verlagerung auf die Allgemeinheit sein. Ausnahmen sollten nur bei kleinen Bauvorhaben möglich sein. Bei Großgrundstücken, bei denen noch dazu idealste Zu- und Abfahrtsmöglichkeiten gegeben sind, sollte eine Stellplatzablösung ausgeschlossen werden. Hier könnte allerdings meiner Meinung nach ein Zuschuss der Stadt zu den eventuellen Kosten wegen denkmalpflegerischen Mehraufwendungen (archäologische Grabungen) die Risiken abfedern und damit die Bereitschaft zum Bau von Tiefgaragenstellplätzen in der Altstadt fördern. Der Stadt stehen derzeit rund 600000 Euro zweckgebundene Rücklagemittel aus eingegangenen Stellplatzablösebeträgen zur Verfügung.

Einen maßgeblichen Hauptpunkt der Dinge, die jetzt als zu ändernde Regelungen in der Stellplatzsatzung als "großer Wurf" und richtungsweisend für ein künftiges und Stellplatzmanagement im Antrag der CSU-Stadtratsfraktion mit Ergänzungen des Stadtbauamtes dargestellt werden, wurden durch unseren Brief an Bürgermeister Stephan bereits 2017 moniert und angestoßen.

Hans und Gertraud Hammer

Schrobenhausen