(rh)
Stadtgeflüster vom 24. November 2014

23.11.2014 | Stand 02.12.2020, 21:57 Uhr

(rh) Nein, auf normalem Weg über demokratische Wahlen werden sie es nicht mehr schaffen. 42 Jahre nach der Machtübernahme der CSU in Ingolstadt und acht Monate nach der OB-Kandidatur von Veronika Peters haben die Sozialdemokraten jede Hoffnung aufgegeben, dass sie noch einmal per Wählervotum an die Stadtregierung gelangen könnten.

Da ist selbst in Vronis Ratschhaus Ernüchterung eingekehrt.

Wenn es jemals einem der Genossen gelingen sollte, die Lösel/Springl-Koalition aus den Angeln zu heben, dann wird es Thomas Thöne sein. Man nennt ihn auch den Magier der Geschäftsordnungsdebatte, der virtuos wie kein Zweiter mit dem Regelwerk des Stadtrates zu zaubern versteht. Keiner beherrscht die 73 Paragrafen der am 2. Mai 2014 in Kraft getretenen Geschäftsordnung derart perfekt wie Thöne. Kein anderer, gleich welcher Partei, ist in der Lage, kleinste Verstöße des Vorsitzenden gegen eine korrekte Sitzungsleitung aufzuspüren, um sie unnachsichtig anzuprangern. So weit die Amtsvollmachten des Oberbürgermeisters auch reichen – „Nur der Vorsitzende darf zur Wahrnehmung seiner Befugnisse einen Redner unterbrechen“ –, sobald Christian Lösel sich eine minimale Schwäche erlaubt, legt Thöne den Finger in die Wunde. Da kennt er kein Pardon. Die Mittel des Rathauschefs, sich gegen den lästigen Aufpasser zur Wehr zu setzen, sind begrenzt. Zwar gestattet die Geschäftsordnung dem OB, bei Störungen durch „ungebührliches Verhalten“ jemanden aus dem Raum entfernen zu lassen (. 66), aber dieses Sanktionsrecht erstreckt sich nur auf Randalierer im Zuschauerraum, nicht auf Mitglieder des Stadtrates, nicht einmal auf Sozialdemokraten.

Im Hinblick auf die ganztägige Haushaltsdebatte am 3. Dezember muss von unserer Seite schon heute eine ernste Mahnung an den Organisationsstab der Stadtverwaltung ergehen. Denn die Geschäftsordnung bestimmt in . 42 unzweideutig: „Für die Berichterstatter der Presse, des Rundfunks und Fernsehens ist stets die erforderliche Zahl von Sitzplätzen vorzuhalten.“