Pfaffenhofen
Stadt behält die Oberhand

Kosten für Bahnhofsumbau: Bundesverwaltungsgericht weist Beschwerde der Bahn gegen Nichtzulassung der Revision zurück

19.09.2018 | Stand 02.12.2020, 15:38 Uhr
Entschieden: Der Rechtsstreit wegen der Kosten für den Umbau des Pfaffenhofener Bahnhofs zwischen 2005 und 2007 ist vorbei. −Foto: Gegger

Pfaffenhofen (str/mck) Es bleibt dabei: Die Stadt Pfaffenhofen muss eine Forderung der Bahn in Höhe von 550.000 Euro aus dem Bahnhofsumbau nur zum Teil bezahlen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde der Bahn gegen Nichtzulassung der Revision durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurückgewiesen.

Nach einem mehr als dreijährigen Rechtsstreit hatte der Verwaltungsgerichtshof im März zugunsten der Stadt Pfaffenhofen entschieden - und eine Revision nicht zugelassen. Für den Pfaffenhofener Stadtjuristen Florian Erdle ein gutes Zeichen - auch für andere Kommunen: "Insgesamt könnte das Verfahren entweder die Bahn dazu anhalten, ihre Rechnungen für Kreuzungsmaßnahmen schneller und sauberer aufzustellen. Oder womöglich auch als Anhaltspunkt für andere Kommunen dienen, nicht unreflektiert jede deutlich verspätete Nachforderung aus einem besonderen Vertrauensverhältnis zu begleichen", sagt er. Und genau ein solches "Vertrauensverhältnis" sei eine eisenbahnrechtliche Kreuzungsvereinbarung.

Seit Dezember 2014 versuchte die Bahntochter DB Netz AG, den offenen Betrag in Höhe von 550.000 Euro zuzüglich Verzugszinsen einzuklagen. Die Kommune wiederum drohte mit Schadensersatzforderungen in Höhe von 340.000 Euro wegen entgangener Fördergelder. In zweiter Instanz entschied der Verwaltungsgerichtshof München, dass die Stadt lediglich die Differenz beider Summen zu zahlen habe, also rund 210.000 Euro zuzüglich Zinsen. Diesen Betrag hatte die Stadt laut Rechtsdirektor Florian Erdle dann auch gleich überwiesen, damit nicht noch weitere Zinsen auflaufen konnten. Mit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts ist die Sache jetzt ausgestanden.

Die juristische Auseinandersetzung ist eine der skurrilsten Episoden aus dem mitunter problembehafteten Verhältnis zwischen Stadt und Bahn. Der Streit reicht zurück in die Jahre 2005 bis 2007, als der Pfaffenhofener Bahnhof für über zehn Millionen Euro umgebaut wurde. Kernstück des Projekts war der Bau der Eisenbahnüberführung beziehungsweise - aus Autofahrersicht - der Bahnhofsunterführung zwischen Münchener Straße und neuem Parkplatz. Die Kosten dafür wurden auf über sieben Millionen Euro geschätzt. Die Bahn war damals Bauherr, die Stadt lediglich Teilprojektträger. Sie musste aber gemäß geltender Verteilungsschlüssel den Großteil der Kosten übernehmen. Geregelt war das in einer sogenannten Kreuzungsvereinbarung. Letztlich musste die Stadt in Summe rund 9,1 Millionen Euro bezahlen - sie erhielt aber für die Unterführung satte Fördergelder von der Regierung von Oberbayern. Ohne diese Zuschüsse, immerhin fast 85 Prozent, hätte der Umbau angesichts der damaligen Finanzlage wohl auch niemals zur Debatte gestanden.

Im Juli 2011 jedenfalls stellte die Bahn auf Drängen der Stadt eine Schlussrechnung - und Pfaffenhofen überwies die letzte Rate von 700.000 Euro. Auf Grundlage der Schlussrechnung wurden die Fördergelder bewilligt. Damit schien die Sache erledigt. Doch anderthalb Jahre später forderte die Deutsche Bahn überraschend weitere 740.000 Euro für Treppen und Rampen, die bei der Schlussrechnung offenbar vergessen wurden. Der Konzern korrigierte den Betrag schließlich auf 550.000 Euro nach unten und stellte 2013 und 2014 neue Schlussrechnungen über diese Summe.

Die Stadt weigerte sich zu bezahlen. Und argumentierte, dass ihr durch die verspätete Rechnungsstellung Fördergelder entgangen seien. Die Kommune habe außerdem öfter nachgefragt und die Baumaßnahme sei von vornherein auf die Zuschussbedürftigkeit ausgerichtet gewesen, erklärt Erdle.

Schließlich reichte die DB Netz AG dagegen Klage ein - und bekam in erster Instanz auch Recht. Doch die Stadt legte Berufung ein. Mit folgendem Ergebnis: Zwar sei der Zahlungsanspruch aus rechtlicher Sicht noch nicht verjährt, so das Gericht - allerdings "nach Treu und Glauben" verwirkt: Die Stadt habe darauf vertrauen dürfen, dass nach der ersten Schlussrechnung keine weitere Rechnungen mehr folgen. Auch in Anbetracht geltender Vereinbarungen des Kreuzungsvertrags sei die Nachforderung ein "treuwidriges Verhalten", das gegen das "kreuzungsrechtliche Gebot der Rücksichtnahme" verstoße. Weil der Stadt öffentliche Fördermittel entgangen seien, entstünde ihr durch die Nachforderung ein unzumutbarer Nachteil. Damit hat die Stadt ihre Schadensersatzforderungen wegen entgangener Fördermittel in Höhe von 340.000 Euro praktisch durchsetzen können. Das Bundesverwaltungsgericht hat das mit seinem Beschluss bestätigt.