Staatsanwaltschaft fordert Haftstrafen, Verteidiger Freispruch

16.06.2010 | Stand 03.12.2020, 3:56 Uhr
Josef Schäch −Foto: Rudi Gegger

München (dk) Im Prozess gegen den suspendierten Pfaffenhofener Landrat und Wolnzacher Ex-Bürgermeister Josef Schäch sowie dessen ehemaligen Kämmerer Wolfgang Zwack werden heute die Urteile ergehen. In Plädoyers forderte die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe für Schäch und eine Freiheitsstrafe für Zwack. Die Verteidigung plädierte weitgehend auf Freispruch.

Die Staatsanwaltschaft sieht den Tatbestand der Untreue durch die Aufnahme illegaler Kassenkredite als erfüllt an. Für den ehemaligen Wolnzacher Bürgermeister fordert sie eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre zur Bewährung. In diesen drei Jahren soll er monatlich 1500 Euro Strafe bezahlen. Für Zwack fordert die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von drei Jahren. Bei dem ehemaligen Kämmerer wird als erschwerend angesehen, dass er sich zwei Autos und einen Fernseher teilweise über die Gemeindekasse finanziert haben soll.

Die Verteidigung forderte für Schäch einen Freispruch. Zwar wird nicht bestritten, dass illegale Kassenkredite aufgenommen wurden. Jedoch sei der Gemeinde Wolnzach dadurch kein Schaden entstanden. Deswegen liege auch kein Fall der Untreue vor. Für die Auto- und Fernseher-Teilfinanzierungen fordern die Verteidiger für Wolfgang Zwack zehn Monate auf Bewährung.

Das Urteil wird heute Nachmittag erwartet.