Sportunfälle versichern - Was Freizeitsportler beachten sollten

05.04.2011 | Stand 03.12.2020, 2:58 Uhr

Viele Sportvereine müssen für ihre Profis künftig höhere Beiträge für die gesetzliche Unfallversicherung zahlen. Freizeitsportler sind ohnehin gesetzlich nicht unfallversichert. Wer im Fall der Fälle zahlt und was zu beachten ist.

Mit kräftigen Beitragserhöhungen für die gesetzliche Unfallversicherung müssen Deutschlands Sportvereine rechnen. Nach Einschätzung der Berufsgenossenschaft wird sich die Abgabenhöhe bis zum Jahr 2015 verdoppeln. Während die Vereine für Profi-Mitglieder bisher 21 Cent pro Euro Gehalt an die Berufsgenossenschaft zahlen müssen, werden dann 43 Cent für Beiträge fällig. Betroffen von dieser Erhöhung sind alle Vereine, die Profi-Sportler beschäftigen. Ausnahme sind Angestellte, die in den drei obersten Fußball-Ligen spielen.

Grundsätzlich ist jeder Arbeitnehmer in Deutschland gesetzlich unfallversichert. So übernehmen die Berufsgenossenschaften die medizinischen Folgekosten für Berufskrankheiten und Unfälle, die sich während der Arbeit ereignen. In der gesetzlichen Unfallversicherung gilt das Gewerbezweigprinzip, nach dem die jeweilige Berufsgenossenschaft den Gefahrtarif bildet. Im Gefahrtarif wird das unterschiedliche Gefährdungsrisiko von Branchen berücksichtigt.

Risiko Freizeitsport

Freizeitsportler hingegen sind nicht gesetzlich unfallversichert. Immerhin kommt es pro Jahr zu rund 1,5 Millionen Sportunfällen – die meisten davon verlaufen zum Glück glimpflich. Bei einem Sportunfall in der Freizeit zahlen die Krankenkassen zwar die Behandlung, aber die gesetzliche Unfallversicherung zahlt für Folgeschäden nichts.

Wer in seiner Freizeit beim Sport einen Unfall erleidet, hat Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie bei anderen Erkrankungen muss der Arbeitgeber sechs Wochen lang den Lohn weiter zahlen und danach gibt es Krankengeld. Ausnahme: Wenn der Unfall bei einer besonders gefährlichen Sportart geschieht, die für den betreffenden Arbeitnehmer mit unbeherrschbaren Risiken und einer besonders hohen Verletzungsgefahr verbunden ist. Ob eine solche Einschränkung im Einzelfall vorliegt, ist in der Regel heftig umstritten und wird meist von den Gerichten entschieden.

Risiko- und Extremsportarten oft ausgeschlossen

Für schwere Folgeschäden eines Sportunfalls in der Freizeit zahlen private Unfallversicherungen. Der Beitrag richtet sich unter anderem nach der Höhe der vereinbarten Versicherungssumme. Nach Angaben von Stiftung Warentest gibt es sehr guten Schutz mit einer Versicherungssumme von 100.000 Euro ab etwa 100 bis 150 Euro pro Jahr. Risiko- und Extremsportarten sind allerdings in der Regel ausgeschlossen, so zum Beispiel Fallschirmspringen oder Autorennfahren. Ob Unfälle bei der eigenen Sportart mitversichert oder ausgeschlossen sind, sollten Freizeitsportler mit ihrem Versicherer klären. Bianca Boss, Beraterin beim Bund der Versicherten (BdV), empfiehlt: Ist sich der Verbraucher unschlüssig, ob sein Hobby mitversichert ist, sollte er die Frage an die Versicherung richten und eine schriftliche Bestätigung der Mitversicherung anfordern.

Auf weitere Lücken beim Versicherungsschutz machen Verbraucherschützer aufmerksam. So weist Stiftung Warentest darauf hin, dass Versicherer oft nicht zahlen, wenn es zu Unfällen aufgrund von Bewusstseinsstörungen, zum Beispiel durch Medikamente oder Kreislaufprobleme, kommt. Und BdV-Beraterin Boss mahnt: Hobbytaucher sollten darauf achten, dass tauchtypische Gesundheitsschäden auch ohne Unfallereignis mitversichert sind.