Pfaffenhofen
Sperriges Steuerthema

12.10.2016 | Stand 02.12.2020, 19:11 Uhr

Pfaffenhofen (PK) Das Thema klingt und ist sperrig: Die geplante Neuregelung der Umsatzbesteuerung von Körperschaften des öffentlichen Rechts, in deren Rahmen der Begriff "Unternehmer" gemäß EU-Recht neu definiert und damit erweitert werden soll, stand am Montag auf der Tagesordnung des Kreisausschusses.

Noch fehlen nähere Erläuterungen zu der Gesetzesänderung und gerade in den Kommunen herrscht Unsicherheit. "Da kommt einiges auf uns zu", meinte dazu Christian Staudter (AUL) als Bürgermeister der Stadt Geisenfeld. Er plädierte, wie der Landrat, dafür, hier der Empfehlung des Bayerischen Landtags zu folgen. Der hatte in einem Schreiben auf die Option hingewiesen, für einen Übergangszeitraum bis Ende Dezember 2020 das bisherige Umsatzsteuerrecht anzuwenden, um den Wechsel in das neue System angemessen vorbereiten und gestalten zu können. Wie Kreiskämmerer Walter Reisinger erklärte, bestehe während dieser vier Jahre einmalig die Möglichkeit, von dieser Regelung zurückzutreten. In Übereinstimmung mit der Werkleitung des Abfallwirtschaftsbetriebs Pfaffenhofen und dem Kommunalen Prüfungsverband wird also der Landkreis vorbehaltlich einer Zustimmung im Kreistag zunächst an der alten Regelung festhalten, aber die Zeit nutzen, um die von einer Neuregelung betroffenen, zukünftig umsatzsteuerpflichtigen Tätigkeiten auszumachen.