Scheyern
Spanneraffäre beschäftigt die nächste Instanz

Staatsanwaltschaft und Anwältin des suspendierten Scheyerer Bürgermeisters akzeptieren Urteil nicht

19.03.2014 | Stand 02.12.2020, 22:55 Uhr

Scheyern (DK) Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Anwältin des suspendierten Bürgermeisters der Gemeinde Scheyern, Albert Müller, haben Rechtsmittel gegen ein Urteil des Amtsgerichtes München in der sogenannten Spanneraffäre eingelegt. Dies bestätigten gestern beide Parteien.

Der Bürgermeister der 4800-Einwohner-Gemeinde im Landkreis Pfaffenhofen war in der vergangenen Woche wegen Beleidigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 5250 Euro verurteilt worden. Das Gericht hält es für erwiesen, dass der 56-Jährige im Juni vergangenen Jahres Frauen, die eine Rolltreppe am Münchner Stachus benutzten, mit seiner Digitalkamera unter die Röcke fotografierte, sich bei seiner Festnahme wehrte und dabei einen Beamten verletzte. Die Staatsanwaltschaft München I legte laut ihrem Sprecher Thomas Steinkraus-Koch Berufung ein, weil das Gericht das gleiche Strafmaß verhängte, wie es im zuvor erlassenen Strafbefehl vorgesehen war. Bei der Bemessung von Strafbefehlen werde aber davon ausgegangen, dass der Angeklagte keine Hauptverhandlung will und den Schuldvorwurf einräumt. Da Müller kein Geständnis ablegte, „halten wir eine höhere Strafe für angemessen“, sagte Steinkraus-Koch. Müller-Anwältin Regina Rick setzt ebenfalls auf die nächste Instanz. Die Handlungsweise ihres Mandanten falle nicht unter den Straftatbestand der Beleidigung, argumentiert sie. Das sei ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, das Oberlandesgericht Nürnberg habe jüngst in einem identischen Fall ebenso entschieden – und die Münchner Staatsanwaltschaft in vergleichbaren Fällen stets die Verfahren eingestellt.