Sozialabgaben - Mehrbelastung für Besserverdiener

13.10.2009 | Stand 03.12.2020, 4:35 Uhr

Ab Januar müssen Gutverdiener mit höheren Kassenbeiträgen rechnen. Die Bundesregierung hat höhere Beitragsbemessungsgrenzen für die Kranken- und Rentenversicherung beschlossen.

Alle Jahre wieder das gleiche Spiel: Im Herbst prüft die Regierung die Entwicklung der Brutto-Arbeitseinkommen des Vorjahres und bestimmt dann, ob die Beitragsgrenzen in der Sozialversicherung verändert werden müssen. Diesmal kam die Regierung zu dem Ergebnis, dass die Löhne und Gehälter in 2008 um durchschnittlich 2,25 Prozent gestiegen sind, entsprechend sind die Sozialversicherungswerte anzupassen. Konkret bedeutet dies:

Rentenversicherung: Die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Rentenversicherung wird ab 2010 bundesweit um 100 Euro steigen. In Westdeutschland soll der beitragspflichtige Höchstbetrag dann bei 5.500 Euro liegen, in Ostdeutschland bei 4.650 Euro. Beim aktuellen Beitragssatz von 19,9 Prozent müssen Gutverdiener mit einer Mehrbelastung von 9,95 Euro im Monat rechnen. Noch einmal soviel steuert der Arbeitgeber bei.

Krankenversicherung: Höhere Beitragslasten warten auch in der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier erhöhte die Regierung die Beitragsbemessungsgrenze bundeseinheitlich um 75 Euro auf 3.750 Euro pro Monat. Gutverdiener müssen mit Zusatzkosten von 11,18 Euro monatlich rechnen, allerdings steuert auch hier einen Teil der Mehrkosten der Arbeitgeber bei. Unterm Strich kosten beide Sozialversicherungen bis zu 31 Euro mehr als 2009.Versicherungspflichtgrenze: Angehoben wurde zudem die Versicherungspflichtgrenze für die gesetzliche Krankenversicherung. Ab 2010 müssen sich Beschäftigte bis zu einem Monatseinkommen von 4.162,50 Euro gesetzlich versichern, bislang lag dieser Satz bei 4.050 Euro. Nur wer höhere Einkünfte hat, darf – unter Einhaltung bestimmter Kündigungsfristen – in eine Privatkasse wechseln.

Die neuen Beitragsgrenzen sollen ab 2010 gelten. Den von der schwarz-roten Bundesregierung ausgehandelten Beträgen muss allerdings der Bundesrat noch zustimmen. In der Regel sind hierbei aber keine Änderungen zu erwarten.