Altmannstein
"Sorgsamer Umgang mit der Natur"

Der Altmannsteiner Marktrat beschäftigt sich mit den Stellungnahmen zur Ausweisung des Sondergebiets Waldkindergarten

07.08.2020 | Stand 23.09.2023, 13:24 Uhr
Wald, Weg, Wiese, Wochenendhaus-Siedlung: So die Gegebenheiten rund um das Areal bei Dollnhof, auf dem der Waldkindergarten Altmannstein sein Lager aufschlagen wird. Der Marktrat hat sich nun am Mittwochabend mit den Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange beschäftigt. Unter anderem meldeten Waldbesitzer, Jagdgenossen und die Eigentümer der Wochenendehäuser Bedenken an. −Foto: Schmied

Altmannstein - Einstimmig hat der Marktrat Altmannstein den geänderten Planentwurf zur Ausweisung des Sondergebiets Waldkindergarten gebilligt.

Es folgt die zweite Beteiligung von Fachstellen und Öffentlichkeit. Vorangegangen war dem Beschluss die Abwägung der bei der ersten Auslegung eingegangenen Stellungnahmen. Vor allem Jagdgenossen und Waldbesitzer meldeten dabei Zweifel an, ob der nun gefundene Standort tatsächlich doch der richtige ist.

In der Nachbarschaft einer Wochenendhaus-Siedlung und vom Wald auf einer Wiese abseits der Straße zwischen Dollnhof und Thannhausen befindet sich das Reich des Waldkindergartens Altmannstein. Nach der langen Suche nach einem geeigneten Platz für die pädagogische Einrichtung und einer umfangreichen Alternativenprüfung verständigte sich der Marktrat im Juni auf dieses Areal. Im Rahmen des Verfahrens zur notwendigen Änderung des Flächennutzungsplans konnten sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit Stellung dazu nehmen. Bis Dienstag dauerte die Auslegung, am Mittwochnachmittag gingen die Hinweise und Anregungen der Träger öffentlicher Belange ein. Brandneue Informationen galt es also am Mittwochabend abzuwägen.

Die Jagdgenossen Thannhausen sehen ihre Rechte durch den Waldkindergarten beeinträchtigt, wie aus dem von Bürgermeister Norbert Hummel (CSU) vorgetragenem Schreiben hervorging. Unter anderem werde das Wildleben gestört, so die Befürchtung. Auch die Jagd leide darunter. Die Jagdgenossen fordern daher von der Gemeinde einen Ausgleich für den Jagdverlust. Dieser wird nach der Feststellung der Höhe des Verlustes vereinbart, so der Rathauschef. Allerdings sei dieser schwierig zu beziffern. Die in einem persönlichen Gespräch angebotenen 100 Euro jährlich seien wohl zu wenig, meinte Hummel. Des Weiteren fürchten die Jagdgenossen eine enorme Beanspruchung der Flurwege durch die Zufahrt zum Waldkindergarten. Unterhalt und Haftung für den betroffenen Bereich, also von der Straße bis zum Kindergarten, übernehme die Gemeinde, so Hummel. Bei der Straße sind Halteflächen für Autos geplant, die restlichen 200 Meter sind zu Fuß zu gehen. "Da entfällt der Pkw-Verkehr also. Was wir aber schon ins Kindergartenkonzept aufnehmen ist, dass es nicht geht, dass man von Pondorf aus durch den Wald fährt", stellte der Bürgermeister klar. Eine von den Jagdgenossen angeregte Verschiebung des Standortes 100 Meter nach Südosten geht laut Hummel nicht, weil sich gegenüber der Ferienhäuser eine Bienenwiese befindet.

Auch in der Stellungnahme eines Hausbesitzers wird eine Verschiebung gewünscht - allerdings genau in die entgegengesetzte Richtung. So soll ausgeschlossen werden, dass der Erholungswert rund um die Wochenendhaus-Siedlung beeinträchtigt wird. Generell halte er den Waldkiga für "eine wertvolle Art des Kindergartens", zitierte Hummel aus dem Schreiben. Die Wiese vor den Häusern sei eine gemeindliche Fläche, führte er weiter aus. Dass die Kinder dort einmal zum Spielen hingehen, liege also im Bereich des Möglichen. Bei Kindergartenzeiten von montags bis freitags von 7.30 und 14 Uhr sehe man den Erholungswert nicht eingeschränkt, heißt es in der Abwägung zur Stellungnahme. Eine Verschiebung in die andere Richtung geht nicht, weil sich dort eine geschützte Fläche befindet.

Zwei Waldbesitzer nahmen ebenfalls Stellung. Mehrere Themen brachten sie vor, unter anderem die "erhebliche Gefahr durch Windwurf oder Astbruch". Für die vier Waldbesitzer in Nachbarschaft des Waldkindergartens wird eine Haftungsfreistellung für diese Fälle vereinbart, kündigte Bürgermeister Hummel an. "Da kommt dann speziell auch die Freistellung hinein, falls ein Baum auf die Hütte fällt. " Auch die Einschränkungen in der Waldbewirtschaftung durch den Waldkiga sprachen die Waldbesitzer an. So könne man nur noch eingeschränkt Pflegemaßnahmen vornehmen oder bei der Holzernte mit schweren Forstmaschinen arbeiten, da diese eine Gefahr für die Kinder darstellen würden. In diesem Zusammenhang verwies Hummel auf das pädagogische Konzept und den darin festgeschriebenen sorgsamen Umgang mit Natur und Umwelt. "Geplante Einsätze kann man der Kindergartenleitung einige Tage vorher anzeigen. Die Kinder machen dann eine Wanderung", verwies Hummel auf die Lösung, die man nach Rücksprache mit Förster Michael Wittl und Josef Lohr, dem Geschäftsführer der Waldbesitzervereinigung Altmannstein, gefunden habe. Für den Holzlagerplatz solle Ersatz geschaffen werden, so eine weitere Forderung. Hummel erläuterte auch hier das vereinbarte Konzept: südlich und nördlich des Waldkindergartens kann es Lagerplätze für Festlängen, Papier- und Energieholz sowie für Langholz geben.

Von dem in der Holzhütte geplanten Ofen gehe eine erhöhte Waldbrandgefahr aus, lautete ein weiterer Einwand. "Eine erhöhte Brandgefahr durch die Hütte ist nicht erkennbar. Die Brandschutzauflagen werden geprüft, das ist dann aber Teil des Bauantrags", erläuterte Hummel dazu. Zudem sei ein Oberflurhydrant in der Nähe - "falls es wirklich brennt, was wir natürlich nicht hoffen". Schaden nehmen könnte durch den Kiga das geschützte Biotop in der Nähe, so ein weiterer Punkt in dem Schreiben. "Die Untere Naturschutzbehörde sieht das nicht gegeben. Im Kigakonzept ist ein sorgsamer Umgang mit der Natur festgehalten", wiederholte Hummel.

Ein Waldbesitzer ging in seiner Stellungnahme noch auf das Thema Müll ein. Zum einen nannte er die Vermüllung der Landschaft. Hummel verwies noch einmal auf das pädagogische Konzept. "Der Grillplatz ist jetzt sauberer als vorher", sagte Theresa König (FW/BL). Zum anderen erinnerte der Waldbesitzer daran, dass das Areal eine ehemalige Mülldeponie ist. An dieser Stelle hatte die Marktverwaltung nach Dokumenten im Archiv gesucht, die Hummel der Reihe nach nannte. Zwischen 1967 bis 1974 befand sich dort eine genehmigte Aushubdeponie. 1974 wurde eine Bauschuttdeponie beantragt, jedoch nicht genehmigt. Bis zur Rekultivierung in den 1980er-Jahren gab es also die Erdaushubdeponie. 2001 erfolgte ein Antrag auf Zwischenlagerung von Bauschutt, welcher vom Landratsamt aber abgelehnt worden sei, so Hummel. "Das ist das, was wir an Offiziellem haben. Aus unseren Unterlagen ist nicht ersichtlich, dass eine Gefährdung gegeben ist. "

In seiner Stellungnahme ging auch das Wasserwirtschaftsamt auf dieses Thema ein. So habe man das Areal bis 2015 überwacht, weil immer wieder Bauschutt aufgetaucht sei. Dies tue man seit fünf Jahren nicht mehr, weil die Fläche nicht mehr in der Deponieliste des Landratsamts geführt werde. Die Untere Naturschutzbehörde verwies auf die Beantragung einer Erlaubnis zur Nutzung eines Teilbereichs des Landschaftsschutzgebiets. Dies werde im Rahmen des Bauantrags erfolgen, so Hummel. Auch in Sachen Emissionsschutz hatte das Landratsamt keine Einwendungen: Geräuscheinwirkungen, die durch den Betrieb eines Kindergartens entsehen, seien "keine schädlichen Umwelteinflüsse".

Weil sich entlang der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Thannhausen und Dollnhof eine gefährliche Ausfahrt befinde, habe man die Situation mit der Beilngrieser Polizei begutachtet und werde gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen vornehmen. Hummel nannte hier eine Tempo-Begrenzung oder ein Hinweisschild auf "Spielende Kinder". Der Marktgemeinderat stimmte den von der Verwaltung vorgeschlagenen Abwägungen geschlossen zu. Es folgt die erneute Beteiligung von Fachstellen und Öffentlichkeit.

DK

Kathrin Schmied