Beilngries
Solarpark-Pläne als Dauerthema

Dieses Mal geht es im Stadtrat um Vorhaben bei Oberndorf und Litterzhofen

22.04.2021 | Stand 23.09.2023, 18:09 Uhr
Beinahe bei jeder Sitzung beschäftigt die Mitglieder des Stadtrats das Thema Freiflächen-PV-Anlagen. −Foto: Patzelt (Archiv)

Beilngries - Ob Murmeltiere die Sonne besonders gern haben? Als regelmäßiger Beobachter der Beilngrieser Stadtratssitzungen denkt man jedenfalls unweigerlich an den Ausspruch "Und täglich grüßt das Murmeltier". Und zwar immer dann, wenn es wieder einmal um das Thema Freiflächen-Photovoltaik-Anlagen geht. Eine ganze Flut an entsprechenden Anträgen hat die Stadt in der jüngeren Vergangenheit erreicht - und inzwischen ist der Stadtrat quasi in jeder Sitzung mit dem Thema beschäftigt.

Auch am Mittwochabend war das wieder der Fall, diesmal ging es um Vorhaben bei Oberndorf und Litterzhofen.

Zunächst war Oberndorf an der Reihe. Im ursprünglichen Antrag des Investors war es um eine 12,1 Hektar große Fläche gegangen. Darüber hatte im vergangenen Jahr auch der Infrastrukturausschuss des Beilngrieser Stadtrats beraten. Inzwischen hat der Antragsteller zudem Zugriff auf ein in der Nähe befindliches, 1,9 Hektar großes Areal erlangt. Und diese Fläche würde er gerne in das Vorhaben integrieren.

Die notwendige Bürgerinformation über das grundsätzliche Vorhaben ist erfolgt, Einwände gingen bei der Stadt nicht ein, wie Bürgermeister Helmut Schloderer (BL/FW) berichtete. Und so stünde dem Einleiten der Bauleitplanung nun nichts mehr im Wege. Allerdings müsse man noch festlegen, welcher Variante man zustimmt - der mit 12,1 oder der mit 14 Hektar. Um dies gleich vorweg zu beantworten: Niemand im Gremium konnte sich mit dem 14-Hektar-Antrag anfreunden. Es gab aber noch einige über die Größenfrage hinausgehende Wortbeiträge. Hans-Dieter Niederprüm (CSU) betonte eingangs, dass Freiflächen-PV-Anlagen grundsätzlich schon ein geeignetes Instrument seien, "um die Energiewende realistisch abzubilden". Allerdings müsse man als Kommune gezielt Einfluss nehmen auf Art und Umfang, mit denen entsprechende Vorhaben umgesetzt werden. Bezüglich der eingeforderten Bürgerbeteiligung merkte Niederprüm an, dass eine solche in Corona-Zeiten natürlich deutlich erschwert sei. Die nun von den Antragstellern gewählten Formen wie Wurfblattsendungen an die Ortsbewohner - "und dann warten wir mal, was so an Fragen kommt" - seien im Vergleich zu echten Aussprachen bei Ortsversammlungen "mangelhaft". Davon abgesehen appellierte Niederprüm im Namen der CSU-Fraktion dafür, dass sich der Stadtrat rasch damit beschäftigen solle, wie die Bebauungspläne nun konkret ausgestaltet werden müssten. Dies dürfe man nicht einfach den Planungsbüros überlassen, vielmehr müsse man als Kommune Einfluss nehmen. Die Triesdorfer Biodiversitätsstrategie biete hier gute Anhaltspunkte, so Niederprüm. Als Beispiele nannte er den Erhalt von bestehenden Bäumen und Hecken, die Anlage von Streuobstwiesen, die Begrenzung der Flächenüberstellung (50 bis 60 Prozent), die Bodenfreiheit für Kleintiere, naturbelassene Wanderkorridore und die Wiedereinsaat mit regionalem Saatgut (Blühflächen). Um sich gezielt mit dem Thema auseinanderzusetzen, bitte man um baldige Ansetzung einer Infrastrukturausschuss-Sitzung, so Niederprüm im Namen der CSU-Fraktion. Diese Anregung nahm Bürgermeister Helmut Schloderer (BL/FW) auf.

Dass er grundsätzlich kein Freund davon sein, landwirtschaftliche Flächen für Solarparks zu opfern, hatte Josef Schneider (BL/FW) bereits in der Vergangenheit bei entsprechenden Vorhaben kundgetan. Am Mittwoch erneuerte er diese Einschätzung. Die bestehenden Flächen bei Wolfsbuch und Grampersdorf sowie die bereits auf den Weg gebrachten weiteren Freiflächen-PV-Anlagen würden ausreichen, da müsse man nicht immer noch für weitere Vorhaben grünes Licht geben. Dies rief Anton Bauer (BL/FW) auf den Plan. Wie man so höre, entwickle sich die Einspeisevergütung zu Ungunsten der Antragsteller. Man könne nicht davon ausgehen, dass von den auf Beilngrieser Gemeindegebiet beantragten Freiflächen-PV-Anlagen allzu viele tatsächlich errichtet werden.

Der Stadtrat hatte im jetzigen Stadium aber nur darüber zu befinden, ob die Bauleitplanung eingeleitet wird. Der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan sowie der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan wurden für die 12,1-Hektar-Variante jeweils bei einer Gegenstimme (Schneider) gefällt.

Anschließend ging es noch um ein vergleichbares Vorhaben nahe Litterzhofen, das bereits Ende 2018 auf den Weg gebracht worden war. Das Areal ist insgesamt rund neun Hektar groß - davon sollen etwa 7,6 Hektar als Eingriffsfläche und der Rest als Ausgleichsfläche genutzt werden. Das Bauleitplanverfahren läuft hier bereits, im Stadtrat wurden nun die eingegangenen Stellungnahmen erörtert. Neben Behörden hatte sich auch ein Bürger geäußert und unter anderem kritisch angemerkt, dass die Zufahrt zur geplanten Anlage über einen teilweise asphaltierten, bereits schadhaften Feldweg führe. Während der Bauphase seien weitere Beschädigungen zu erwarten und hernach sei dann kaum nachvollziehbar, welche Schäden letztlich auf den Baustellenverkehr zurückzuführen seien. Der Bürgermeister sagte dazu, dass vorab eine Beweissicherung gemacht werde. Zu diesem Thema meldete sich dann der Litterzhofener Ortssprecher Josef Tratz zu Wort. Es gehe keineswegs darum, hier eine Komplettverhinderung des Vorhabens anzustreben. Allerdings sei es kritisch zu sehen, dass momentan weder die Zufahrt noch die Leitungsverlegung abschließend geklärt seien. Besagte Beweissicherung sei hier schwierig. Wenn an der teilweise asphaltierten Zufahrt ein Schaden entstehe, könne dieser nur repariert werden, wenn der gesamte Weg erneuert wird. Der Investor zahle dann den entstandenen Schaden, Stadt und Jagdgenossenschaft müssten aber die Kosten des Neubaus tragen - was momentan vermutlich für beide nicht zu stemmen wäre. Der Investor, der mit der Anlage Geld verdienen und diese dauerhaft anfahren wolle, müsse sich auch um eine entsprechende Zufahrt kümmern, so der Ortssprecher. Schloderer sagte zu, dass man diese Hinweise bei Gesprächen mit dem Antragsteller berücksichtigen werde.

Die Teilbeschlüsse, die jeweils in den Billigungs- und Auslegungsbeschluss für die Flächennutzungsplan-Änderung und den Bebauungsplan mündeten, wurden vom Gremium einstimmig gefällt.

DK

Fabian Rieger