Geisenfeld
Solarpark: Neustart des Verfahrens

19.11.2020 | Stand 22.11.2020, 3:33 Uhr

Geisenfeld - Neu aufgerollt muss das Bauleitplanverfahren zum "Sondergebiet Solarpark Engelbrechtsmünster II" werden.

Hintergrund der Maßnahme sind neue Vorgaben bei der Rekultivierung des Areals. Bevor die PV-Freiflächenanlage von der HOGA Solarpark GmbH errichtet werden kann, muss ein fixer Plan für die Rekultivierung der Fläche durch die BGS Rohstoffkontor GmbH vorliegen. Außerdem muss an der Westgrenze des Geländes eine mehrreihige Hecke gepflanzt und der zwischengelagerte Humus sofort wieder aufgebracht werden. Nicht zuletzt wird auch der Kompensationsfaktor, der für die Größe und Art der Ausgleichsmaßnahme angesetzt wird, von bislang 0,1 auf nunmehr 0,2 angehoben. All diese Maßnahmen sind nicht ohne Weiteres möglich, weshalb der Stadtrat den bereits fertigen Feststellungsbeschluss vom 23. April diesen Jahres mit sofortiger Wirkung aufhob. "Wir müssen in das Verfahren wieder neu einsteigen, weil das Landratsamt seine Meinung geändert hat", kommentierte Bürgermeister Paul Weber von den Unabhängigen Sozialen Bürgern den notwendigen Schritt. Anhand der geänderten und bereits vorliegenden Pläne fasste das Gremium zudem einen neuerlichen Billigungs- und Auslegungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans und zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Solarpark, der ganz in der Nähe von Engelbrechtsmünster entstehen soll.

pat